EGMR-Urteil gilt nicht nur für die Schweiz

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) muss in einem gesamteuropäischen Zusammenhang gesehen werden.

Der Schweizer Andreas Zünd ist seit 2021 als Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg tätig. (Archivbild) © KEYSTONE/GAETAN BALLY

"Das Urteil bezieht sich nicht einfach auf die Schweiz", sagte der Schweizer EGMR-Richter Andreas Zünd zu Radio SRF. Beim Urteil handle es sich um ein Leiturteil für alle Mitgliedsstaaten des Europarats, sagte Zünd am Freitagmorgen in der Sendung "Heute Morgen" vom Deutschschweizer Radio SRF. Der Anstoss für das Leiturteil sei mit den Klimaseniorinnen einfach aus der Schweiz gekommen.

Die Schweiz ist laut Gericht ihren Aufgaben in Sachen Klimaschutz nicht nachgekommen. Massgebend für den Entscheid sei das Pariser Klimaabkommen gewesen, sagte Zünd. Die Inhalte des Abkommens seien Teil des Schweizer Rechts, weil das Abkommen von der Schweiz genehmigt wurden.

Wie genau die Schweiz die Ziele des Abkommens einhalte, schreibe das Gericht nicht vor. "Die Mittel unterliegen der demokratischen Auseinandersetzung", sagte Zünd mit Bezug auf das Urteil. In den politischen Prozess greife der Gerichtshof nicht ein.

SDA
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