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Elf Jahre Haft für Angriff auf Transfrau

Nach einem Berner Regionalgericht hat auch das bernische Obergericht einen Iraker wegen eines Angriffs auf sein transsexuelles Kind zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mit einem fast 30 Zentimeter langen Küchenmesser stach der Vater auf sein Kind ein. (Symbolbild) © KEYSTONE/DOMINIC FAVRE

Der vorsitzende Richter sagte am Donnerstag bei der Urteilsbekanntgabe in Bern, das Obergericht finde eigentlich eine 13-jährige Freiheitsstrafe angemessen. Doch habe das Gericht das Strafmass wegen fehlender sogenannter Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft nicht erhöhen können.

Der Angriff des Mannes erfolgte im Mai 2019 im Emmental. Beim Opfer handelt es sich um eine heute 19-jährige junge Frau, welche männlich geboren wurde.

Im Alter von neun Jahren merkte sie, dass sie "nicht im richtigen Körper" lebt, wie sie vor einem Jahr der Zeitung "20 Minuten" in einem Interview sagte. Sie begann nach und nach, sich weiblich zu kleiden und sich zu schminken und lehnte sich immer mehr gegen den Vater auf.

Nachdem sie eines Abends spät nach Hause gekommen war, lag sie am Morgen danach schlafend im Wohnzimmer der Familienwohnung. Plötzlich kniete sich der Iraker über sie und schrie sie an: "Bisch schwul?", "Du bist schwul". Dann stach er mit einem Küchenmesser mehrfach zu.

Mit den Beinen konnte die junge Frau den Vater wegstossen und suche blutüberströmt bei Nachbarn Hilfe. Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Laut dem Obergericht waren die Verletzungen nicht lebensbedrohlich.

"Aber es fehlte nicht viel", sagte der vorsitzende Richter. Narben an Hals der jungen Frau zeugen noch heute vom Angriff. Zum Obergerichtsprozess kam es, weil der Iraker Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau eingelegt hatte.

Suizidversuch "abwegig"

Der Iraker stritt von Beginn an seine Täterschaft ab. Sein Verteidiger plädierte vor erster und zweiter Instanz auf Freispruch im Zweifel für den Angeklagten. Er wies unter anderem darauf hin, dass laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten nicht sicher ist, ob Fremdeinwirkung vorliegt oder ob sich die damals psychisch labile Transfrau selbst verletzte.

Die Hypothese eines abgebrochenen Suizidversuchs erschien dem Gericht aber "abwegig". Sämtliche Tatortspuren stützten die Tatversion des Opfers, sagte der vorsitzende Richter. Auch weitere Indizien, etwa Zeugenaussagen, sprächen für die Version der jungen Frau.

Gesamthaft ergebe sich ein "Bild ohne relevante Lücken", so Oberrichter Fritz Aebi. "Wir sind überzeugt, dass der Beschuldigte der Täter ist".

Die für eine Verurteilung als Mordversuch nötige Skrupellosigkeit des Täters sei gegeben, sagte der Oberrichter weiter. Das Handeln der heutigen Transfrau habe nicht ins Weltbild des Irakers gepasst. "Krass egoistisch" habe dieser entschieden, zur Tat zu schreiten und sei dabei brutal und heimtückisch vorgegangen.

Die Vertreterin der Berner Generalstaatsanwaltschaft forderte vor Obergericht eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Sie sprach am Dienstag bei Prozessbeginn von einem schlecht integrierten Mann, welcher gemerkt habe, dass er die Kontrolle über seinen Sohn respektive seine Tochter verliere. Mit ihrer Transsexualität habe er nicht umgehen können.

Auch Landesverweis

Das Gericht ordnete auch an, dass der Mann nach Absitzen seiner Freiheitsstrafe für zwölf Jahre des Landes verwiesen wird. Seiner Tochter muss er eine Genugtuung von 20'000 Franken zahlen. Er befindet sich als anerkannter Asylbewerber in der Schweiz, der von der Sozialhilfe abhängig ist.

Deutsch spricht er kaum. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

SDA
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