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4,5 Jahre Haft für sexuelle Handlungen mit eigener Tochter

Das Ehepaar, das sich über Jahre an der Tochter des Mannes vergriffen hat, wurde zu 4,5 und 4 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht in Tafers verhängt 4,5 und 4 Jahre Haft. (Symbolbild) © Pixabay

Das ehemalige Ehepaar muss sich unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und sexueller Nötigung verantworten. Sie wurden beide vom Strafgericht des Sensebezirks zu einer mehrjährigen, unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 48-jährige Vater der Hauptgeschädigten erhält demnach eine Haftstrafe von 4,5 Jahren und die 31-jährige, ehemalige Stiefmutter erhält eine Haftstrafe von 4 Jahren. Des Weiteren erhalten beide Verurteilten ein lebenslanges Verbot für berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit Minderjährigen. Das Gericht folgt mit dem Urteil der geforderten Strafe der Staatsanwaltschaft.

Zwischen 2015 und 2017 hatte sich das ehemalige Ehepaar an der leiblichen Tochter des Mannes vergriffen. Diese war damals zwischen acht und elf Jahre alt. Laut dem Gerichtsurteil hatten sie, teils gemeinsam, sexuelle Handlungen mit dem Kind aus erster Ehe begangen. Weiter müssen sich die Verurteilten verantworten, dass sie sexuelle Übergriffe bei einem damals 12-jährigen Knaben und einem 13-jährigen Mädchen begangen haben.

Genugtuung und Schadenersatz

Das Gericht hat zudem festgelegt, dass die beiden Verurteilten der geschädigten Tochter einen Schadenersatz von rund 3100 Franken bezahlen müssen und dass sie gegenüber ihr eine Genugtuung von 50‘000 Franken bezahlen müssen. Der zusätzlich geschädigte Knabe erhält eine Genugtuung von 2500 Franken, das Mädchen eine Genugtuung über rund 5000 Franken.

Ob das Urteil von den Verurteilten ans Kantonsgericht weitergezogen wird, ist momentan noch nicht klar.

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RadioFr. - Philipp Bürgy / rb
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