Freiburger Restaurants bleiben vorläufig bis 23 Uhr offen
Die Restaurants im Kanton Freiburg bleiben vorläufig bis um 23 Uhr offen. Das hat der Staatsrat entschieden.
Der Bundesrat hatte heute bekannt gegeben, dass die Restaurants ab morgen um 19 Uhr schliessen müssen. Er liess aber jenen Kantonen einen gewissen Handlungsspielraum, die tiefe Fallzahlen haben und ein paar weitere Bedingungen erfüllen. Von dieser Ausnahmeregel wolle man profitieren, teilte die Freiburger Kantonsregierung mit.
Allerdings gilt die späte Polizeistunde vorerst nur bis Mittwoch. Dann werde die Situation neu beurteilt, so der Staatsrat.
Weitere Massnahmen des Bundesrates
Die Landesregierung hat ihre Ankündigungen vom vergangenen Dienstag weitgehend wahrgemacht - trotz Kritik der Kantone, diese gelten von Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.
Sie macht keinen Hehl daraus, dass die Kantone wenig von dieser Lösung halten. "Mit dem Vorgehen des Bundesrats ist eine grosse Mehrheit nicht einverstanden." Die Meinungen gingen weit auseinander.
Weil die Kantone in der Konsultation die Einschätzung der epidemiologischen Lage grundsätzlich teilten, handelte der Bundesrat trotzdem - und setzt auf "eine stärkere Vereinheitlichung der Massnahmen", wie er schreibt. Ziel sei ist, die Anzahl Kontakte weiter zu reduzieren und Menschenansammlungen zu vermeiden.
Für Freiburg sind vorläufig Ausnahmen möglich
Der Bundesrat bleibt dabei: Die Restaurants in der Schweiz müssen ab morgen um 19.00 Uhr schliessen, wie das die Landesregierung am Dienstag bereits angekündigt hatte.
Es könne aber Ausnahmen geben, sagt Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga - für Kantone, die bereits strenge Massnahmen ergriffen haben und die Ansteckungszahlen senken konnten: "Unter klaren Voraussetzungen können diese Kantone die Restaurants bis um 23.00 Uhr offen halten. Der Bundesrat erwartet aber, das sie sich mit den angrenznden Kantonen absprechen. Und es gilt auch für diese Kantone: Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, müssen sie die Sperrstunde von 19:00 Uhr einführen."
Freiburg kann die Voraussetzungen für eine längere Öffnunszeit zurzeit erfüllen, der Nachbarkanton Bern hingegen nicht. Der Freiburger Staatsrat begrüsst diesen Entscheid sehr.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Reproduktionswert liegt während mindestens einer Woche unter 1 und die 7-Tage-Inzidenz während mindestens einer Woche unter dem Schweizer Schnitt.
- Im Kanton müssen ausreichende Kapazitäten im Contact Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sein.
- Will ein Kanton die Öffnungszeiten ausweiten, muss er sich mit den angrenzenden Kantonen absprechen.
Weiter gilt für Märkte, Museen und Bibliotheken sowie Sport- und Freizeitanlagen eine Sperrstunde ab 19.00 Uhr. Diese müssen auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben. Am 24. Dezember und für Silvester gilt die Sperrstunde erst ab 1.00 Uhr. Take-away-Angebote und Lieferdienste können weiterhin bis um 23.00 Uhr offenbleiben.
Medienkonferenz des Bundesrates:
Zwei-Haushalte-Regel als Empfehlung
Bei privaten Treffen verzichtet der Bundesrat auf weitere Beschränkungen. Er bleibt bei der bisherigen Regelung mit maximal zehn Personen. Dabei werden auch die Kinder mitgezählt. Der Bundesrat empfiehlt zudem dringend, Treffen im Privaten auf zwei Haushalte zu beschränken. "Diese Regelung ist klar und ermöglicht Weihnachtsfeiern im kleinen Rahmen", schreibt er.
Veranstaltungen bleiben auch in den kommenden Wochen verboten. Auch hier gibt es aber bestimmte Ausnahmen. Religiöse Feiern bis maximal fünfzig Personen, Beerdigungen im Familien- und engen Freundeskreis, Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen sind erlaubt.
Sport-Profiligen nicht betroffen
Sportliche und kulturelle Aktivitäten sind nur noch in Gruppen bis fünf Personen erlaubt. Kontaktsportarten bleiben verboten. Auch im nichtprofessionellen Kulturbereich werden Gruppenaktivitäten auf fünf Personen eingeschränkt.
Kinder und Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag sind weiterhin frei bei ihrer Ausübung von Aktivitäten - mit Ausnahme von Wettkämpfen. Ebenso erlaubt sind Trainings und Wettkämpfe von Angehörigen eines nationalen Kaders sowie Trainings und Matches in den Profiligen, allerdings ohne Publikum. Weiterhin erlaubt sind auch Proben und Auftritte von professionellen Künstlerinnen und Künstlern oder Ensembles.
(Teil-)Lockdown nicht vom Tisch
Die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus ist laut dem Bundesrat weiterhin sehr hoch, und in vielen Kantonen steigt sie wieder an. "Die Spitäler sind nahe an der Kapazitätsgrenze und das Gesundheitspersonal ist enorm stark belastet", heisst es in der Mitteilung. "Diese Situation ist beunruhigend, nicht zuletzt, weil das Risiko für einen zusätzlichen und schnelleren Anstieg der Infektionszahlen in den kommenden Tagen hoch ist."
Mit der kalten Witterung verbringen die Menschen mehr Zeit in Innenräumen. Und über die Festtage nimmt die Zahl privater Kontakte zu. Ein Lockdown oder Teil-Lockdown in den kommenden Wochen ist deshalb weiterhin nicht ausgeschlossen. Kommenden Freitag wird der Bundesrat die Lage erneut analysieren - und je nach Dringlichkeit "allfällige weitere Verschärfungen" diskutieren, wie er schreibt.