Freisprüche am "Kill Erdogan"-Prozess

Ein Berner Richter kam zum Schluss, die vier Angeklagten hätten sich nicht der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit schuldig gemacht.

Das umstrittene Plakat an der Kundgebung von März 2017 in Bern. (Archivbild) © KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Der Prozess um das "Kill Erdogan"-Plakat von 2017 in Bern hat mit Freisprüchen geendet. Wie der Richter am Mittwoch am Sitz des Regionalgerichts Bern-Mittelland im Berner Amthaus bekanntgab, sprach er die vier Beschuldigten auch von Nebenanklagepunkten wie etwa Landfriedensbruch frei. Bei diesem Vorwurf ging es um eine Kundgebung von 2018.

Die Verteidigerin und die Verteidiger der vier Beschuldigten hatten im Prozess vollumfängliche Freisprüche verlangt, der Staatsanwalt eine Verurteilung zu teilweise bedingten, teilweise unbedingten Geldstrafen im Umfang von 32 bis 40 Tagessätzen in einer vom Gericht zu bestimmenden Höhe.

Das Plakat mit der Aufschrift "Kill Erdogan with his own weapons!" ("Töte oder Tötet Erdogan mit seinen eigenen Waffen!") wurde im März 2017 am Rand einer Kundgebung für Demokratie in der Türkei mitgeführt. Dies acht Monate nach einem gescheiterten Putschversuch und drei Wochen vor einer Volksabstimmung über mehr Macht für den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan.

Organisiert wurde diese Demonstration von kurdischen Vereinen, der SP und den Grünen sowie weiteren Organisationen. Im Verlauf des Nachmittags stiess zu dieser Hauptkundgebung eine Gruppe von rund 150 Personen, welche sich beim alternativen Berner Kulturzentrum Reitschule besammelt hatten. Sie hatte das umstrittene Plakat bei sich.

Auf diesem Plakat war auch der Kopf des türkischen Präsidenten Erdogan zu sehen und eine Pistole, die auf ihn gerichtet war.

Proteste und Ermittlungen

Noch am Tag dieser zwei Kundgebungen protestierte die Türkei wegen des Plakats beim Schweizer Aussendepartement in Bern und bestellte in Ankara die Schweizer Vize-Botschafterin ein. Es kam auch zu einem Telefongespräch zwischen den beiden Aussenministern. Die Türkei forderte eine Untersuchung und Erdogan sagte, die Schweiz müsse aufhören, Terrororganisationen zu unterstützen.

Laut dem Staatsanwalt wurden im Zusammenhang mit dem umstrittenen Plakat zehn Personen ermittelt und sechs von der Polizei identifiziert. Zwei davon akzeptierten einen von der Staatsanwaltschaft ausgestellten Strafbefehl.

Sie kamen nun also schlechter davon als jene vier, welche den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft anfochten. Deshalb kam es zum Prozess vor dem Berner Einzelrichter.

SDA
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