GAV sollen kantonales Recht aushebeln können

Gesamtarbeitsverträge sollen kantonalem Recht betreffend Mindestlöhne, 13. Monatslohn und Ferienanspruch vorgehen. Das fordert das Parlament.

In Gesamtarbeitsverträgen sollen Bestimmungen über Mindestlöhne allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn sie zwingendem kantonalem Recht widersprechen. Diesen Vorschlag gibt der Bundesrat in eine Vernehmlassung. (Themenbild) © KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Der Bundesrat hat nun gegen seinen Willen eine Vernehmlassungsvorlage dazu erarbeitet. Zur Umsetzung der von beiden Räten überwiesenen Motion von Ständerat Erich Ettlin (Mitte/OW) schlägt der Bundesrat eine Änderung des Gesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Aveg) vor. Demnach sollen Bestimmungen über Mindestlöhne in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) allgemeinverbindlich erklärt werden können, auch wenn sie zwingendem kantonalem Recht widersprechen.

Gleichzeitig fordert die Regierung jedoch das Parlament auf, diese Vorlage nicht anzunehmen, da sie ihrer Meinung nach gegen mehrere Grundprinzipien der Schweizer Rechtsordnung verstösst, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch hiess.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai. Im Nationalrat hatte Ettlins Motion im Dezember 2022 die Hürde nur hauchdünn geschafft.

SDA
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