Happige Bussen für Messerkäufe
Mehrere Freiburger wurden in letzter Zeit wegen Online-Käufen verurteilt. Einer gab an, mit einem Butterfly-Messer kochen zu wollen.

Ein 49-jähriger Mann aus Vevey bestellte zwei Schleudern auf einer chinesischen Handelswebsite, aber sein Paket kam nie an. Es wurde vom Zoll beschlagnahmt. Schleudern gelten nämlich als Waffen und man muss eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um sie einführen zu dürfen.
Der Mann erklärte der Justiz, dass er davon nichts gewusst habe und seiner Tochter lediglich ein Spielzeug aus seiner Kindheit zeigen wollte. Er wurde schliesslich wegen eines fahrlässigen Verstosses gegen das Bundeswaffengesetz verurteilt. Das kostete ihn 615 Franken für die Geldstrafe und die Gerichtskosten.
Ein weiterer Fall betraf einen Mann aus dem Glanebezirk, der ein Wurfmesserset bestellt hatte, das er "seit seiner Kindheit" besass. Auch hier handelte es sich um eine verbotene Einfuhr. Der 61-jährige Mann musste eine Geldstrafe und Gerichtskosten in Höhe von insgesamt 555 Franken zahlen.
Ein dritter Mann wurde verurteilt, weil er ein Butterfly-Messer bestellt hatte. Er erklärte, dass er sich diesen Gegenstand zum Kochen habe beschaffen wollen. Die drei Männer wurden per Strafbefehl verurteilt.