Bundesgericht: Junge Syrerin erhält Aufenthaltsbewilligung

Die Freiburger Behörden müssen einem seit zehn Jahren in der Schweiz lebenden Mädchen aus Syrien eine Aufenthaltsbewilligung erteilen.

Das Freiburger Amt muss einer jungen Syrerin eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. (Archivbild) © KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Einem 15-jährigen Mädchen aus Syrien, das seit zehn Jahren in der Schweiz lebt, muss eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Die Richter beriefen sich in ihrem Urteil auf das Recht auf Achtung des Privatlebens gemäss Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und gaben damit der Beschwerde des Mädchens statt.

Hintergrund des Falls

Das Mädchen, geboren 2009 in Syrien, floh 2014 zusammen mit ihren Eltern und Geschwistern in die Schweiz, um dem Bürgerkrieg zu entkommen. Nach ihrer Ankunft stellte die Familie ein Asylgesuch, das jedoch abgelehnt wurde. Stattdessen erhielten sie den Status der vorläufigen Aufnahme, was ihnen einen temporären Aufenthalt in der Schweiz ermöglichte.

Im Jahr 2021 beantragte das Mädchen eine Aufenthaltsbewilligung beim Amt für Bevölkerung und Migration des Kantons Freiburg. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und auch das kantonale Verwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Daraufhin legte die Schülerin beim Bundesgericht Beschwerde ein, indem sie auf ihr Recht auf Privatleben hinwies.

Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht gab der Beschwerde des Mädchens statt und entschied, dass die Freiburger Behörden verpflichtet sind, ihr eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass der Status der vorläufigen Aufnahme in bestimmten Fällen das Recht auf Privatleben beeinträchtigen könne. Diese Beeinträchtigung sei besonders relevant, wenn jemand seit vielen Jahren in der Schweiz lebt, wie dies bei der 15-jährigen Schülerin der Fall ist.

Weiterhin wies das Bundesgericht auf die Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes hin, das vorschreibt, Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung von Personen, die sich seit mehr als fünf Jahren in der Schweiz aufhalten, sorgfältig zu prüfen. Dabei sollen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter auch die familiären Verhältnisse und die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Herkunftsstaat.

Rechtliche Grundlagen und Überlegungen

Das Bundesgericht stützte seine Entscheidung massgeblich auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Artikel 8 der EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, was im Fall der Schülerin von Bedeutung ist. Die Richter argumentierten, dass eine Fortsetzung des Status der vorläufigen Aufnahme die Entwicklung und das Wohlergehen des Mädchens beeinträchtigen könnte, insbesondere nach so vielen Jahren des Aufenthalts in der Schweiz.

Zudem betonte das Gericht die Notwendigkeit einer vertieften Prüfung von Gesuchen um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bei vorläufig aufgenommenen Personen, die schon lange in der Schweiz leben. Hierbei sei es entscheidend, die persönliche und familiäre Situation im Detail zu betrachten.

Das Urteil zeigt deutlich, dass das Bundesgericht die langjährige Aufenthaltsdauer und die familiären Umstände der Schülerin in der Schweiz als zentrale Faktoren für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung angesehen hat. Es stellt klar, dass der Schutz des Privatlebens und die Kontinuität des Aufenthalts in der Schweiz in diesem Fall Vorrang vor einer Rückkehr in den Herkunftsstaat haben.

Kanton Freiburg

Mit dieser Entscheidung des Bundesgerichts wird ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen, der die Rechte von Minderjährigen und ihren Familien im Migrationsrecht stärkt. Die Behörden des Kantons Freiburg sind nun angehalten, die Aufenthaltsbewilligung für das Mädchen auszustellen und damit ihrem langjährigen Aufenthalt in der Schweiz Rechnung zu tragen. Diese Entscheidung könnte auch Auswirkungen auf ähnliche Fälle haben, bei denen die Rechte von langfristig in der Schweiz lebenden Migranten geprüft werden.

SDA - Redaktion
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