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Kriterien für Wolfabschuss nicht erfüllt

Der Kanton Wallis kann das Wolfsrudel im Val d'Hérens nicht durch Abschüsse verkleinern. Die Bedingungen für eine Regulierung sind nicht erfüllt.

Das Bundesverwaltungsgericht stützt einen Entscheid des Bafu zur abgelehnten Verkleinerung eines Wolfsrudels im Kanton Wallis. (Archivbild) © KEYSTONE/DPA/LINO MIRGELER

Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es bestätigt einen Entscheid des Bafu. Nach zwei Abschüssen im März 2022 stellte der Kanton Wallis im August beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) ein neues Gesuch für die Regulierung des Wolfsrudels. Einer der erschossenen Wölfe gehörte nicht zum anvisierten Rudel.

Das Bafu lehnte ab und begründete den Entscheid damit, dass sich mehrere Schafe über 100 Meter vom Nachtweidebereich entfernt aufgehalten hätten. Darum seien sie von den Schutzhunden unzureichend geschützt gewesen.

Für die Schadenserhebung wurden sie deshalb nicht berücksichtigt. Aus diesem Grund wurde die für einen Abschuss notwendige Mindestanzahl von zehn gerissenen Nutztieren innerhalb von acht Monaten nicht erreicht.

Gemäss Gericht ist das angewandte Distanzkriterium gesetzeskonform. In der Zwischenzeit hat der Bundesrat die Mindestzahl getöteter Tiere gesenkt.

SDA
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