Landesverweisung nach brutaler Tat
Ein heute nicht ganz 23-jähriger, in der Schweiz aufgewachsener Kosovare wird für fünf Jahre des Landes verwiesen.
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Zürcher Staatsanwaltschaft gutgeheissen. Der junge Mann schlug einen Serben zusammen. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen. Die Tat begann der junge Mann im August 2020 in der Probezeit einer per Strafbefehl verhängten Strafe der Jugendanwaltschaft. Nach Eröffnung des Strafverfahrens beging der Kosovare weitere Delikte.
Das höchste Schweizer Gericht bestätigt, dass ein persönlicher Härtefall vorliegt. Allerdings überwiege das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung jenes des Beschwerdegegners. Dabei falle die Schwere der Tat und die Gefährlichkeit des Beschwerdegegners ins Gewicht. Auch bestehe ein relevantes Rückfallrisiko.
Als weiteren Punkt führt das Gericht an, dass der junge Mann wirtschaftlich nicht integriert sei. Trotz der drohenden Landesverweisung sei es ihm nicht gelungen, ein stabiles Arbeitsverhältnis einzugehen.