Lebenslängliche Freiheitsstrafe für Kindsmord

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Urteil der Freiburger Justiz abgewiesen.

Das Bundesgericht hat das kantonale Urteil bestätigt. © Pixabay


Die Verurteilung einer jungen Frau zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines zweieinhalb Jahre alten Kindes ist rechtskräftig. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau gegen das Urteil der Freiburger Justiz abgewiesen.

Die Tat ereignete sich im November 2018 in Vuadens FR in der Wohnung, die der Vater des Kindes mit der Verurteilten teilte. Er hatte sich von der Kindsmutter getrennt und das Kind verbrachte die Wochenenden jeweils bei ihm. Während der Tatzeit trat er auf einer Party als DJ auf.

Die Experten stellten bei der zur Tatzeit 24-jährigen Beschwerdeführerin keine psychische Erkrankung fest. Ihre Tat sei auf eine zunehmende Frustration in der Beziehung zu ihrem Lebensgefährten zurückzuführen. Wegen des Mädchens habe sie das Gefühl gehabt, auf Freiheiten verzichten zu müssen, wie aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Verurteilte hatte die Tat stets bestritten.

Im Zimmer des Opfers

Die Aufzeichnung der Bewegungen der jungen Frau durch eine auf ihrem Smartphone installierte Gesundheits-App sind laut Bundesgericht zwar nicht absolut zuverlässig. Dennoch habe die Vorinstanz auf der Basis dieser und weiterer Daten zum Schluss gelangen dürfen, dass sich die Frau zur Tatzeit im Zimmer des Mädchens befand.

Die Hypothese der Verurteilten, ein Dritter habe das Kind mit einem Kissen erstickt, sei nicht haltbar. Die Spuren der Schläge, das Haarbüschel im Mund des Opfers und die unordentlichen Plüschtiere zeugten von einem lauten Kampf. Die Beschwerdeführerin hätte etwas hören müssen. Die App zeigte, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht tief geschlafen hatte.

Die sorgfältige Beurteilung des kantonalen Gerichts, die durch sehr viele Verweise auf zusammengetragenen Beweismittel gestützt worden sei, könne nicht als willkürlich bezeichnet werden. Die Tötung durfte als Mord eingestuft werden, weil das Motiv, der Zweck und die Handlungsweise besonders abscheulich waren. 

SDA / RadioFr. - Philipp Bürgy
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