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So teuer kann das Handy am Steuer werden

Unaufmerksamkeit und Ablenkung am Steuer gehören zu den häufigsten Unfallursachen. Erklärungen von der Freiburger Kantonspolizei.

Was soll schon schiefgehen, wenn man beim Autofahren kurz eine Nachricht tippt? © Frapp

Kurz ein Whatsapp schreiben, von einem Lied zum nächsten zappen, ohne Freisprecheinrichtung telefonieren: Dies sind einige der gängigsten Verstösse, die Autofahrerinnen und Autofahrer jedes Jahr mit ihrem Handy am Steuer begehen, wie aus den Statistiken der Freiburger Staatsanwaltschaft hervorgeht.

1300 Bussen seit Anfang Jahr

Im Jahr 2021 wurden im Kanton Freiburg rund 1500 Ordnungsbussen ausgestellt. Die überwiegende Mehrheit betraf Autofahrerinnen und Autofahrer, die eine Geldstrafe von 100 Franken bezahlen mussten wegen Telefonnutzung am Steuer ohne Freisprecheinrichtung. Die Polizei stellte aus denselben Gründen auch einigen Velofahrerinnen und Velofahrern Bussen von 40 Franken aus.

Seit Anfang des Jahres 2022 wurden 1300 Ordnungsbussen an Autofahrerinnen und Autofahrer verteilt. Fälle, in denen Ordnungswidrige nicht von der Polizei angehalten wurden, noch nicht mitgerechnet.

Ablenkung ist die häufigste Unfallursache

Diese Zahlen spiegeln jedoch die Realität nicht vollständig wider. Potenziell gefährliches Verhalten ist sicherlich viel häufiger, als die Statistiken zeigen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) gibt an, dass Ablenkung die häufigste Unfallursache ist und in der Schweiz jährlich rund 1'100 Schwerverletzte und 60 Todesfälle verursacht. Sehr oft ist dabei das Smartphone der Störfaktor.

Die Kontrolle über sein Fahrzeug behalten

Die Vergehen reichen vom einfachen Telefonanruf über das Fotografieren bis hin zum Einrichten einer Route mit dem Navi. "Ablenkung erhöht das Unfallrisiko erheblich", sagt Bernhard Vonlanthen, verantwortlich für die Kommunikation bei der Kantonspolizei. "Gezielte Aktionen werden übrigens punktuell durchgeführt, um Autofahrerinnen und Autofahrer darauf aufmerksam zu machen."

Es spielt keine Rolle, woher die Ablenkung stammt, sobald die Kontrolle über das Fahrzeug nicht mehr gewährleistet ist, ist sie zu verurteilen

Und auch wenn das Telefonieren mittels Freisprecheinrichtung in der Schweiz gesetzlich erlaubt ist, kann man damit nicht immer eine Geldstrafe vermeiden. Die Benutzung einer solchen Einrichtung schliesst nämlich Unfälle nicht aus. "Die Untersuchung muss definieren, inwieweit der Fahrer aufmerksam und in der Lage war, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Es spielt keine Rolle, woher die Ablenkung stammt, sobald die Kontrolle über das Fahrzeug nicht mehr gewährleistet ist, ist sie zu verurteilen", so Bernhard Vonlanthen.

© KEYSTONE

Lenkende müssen das Fahrzeug permanent beherrschen

Oben genannte Ordnungsbussen betreffen nur Personen, die dabei erwischt werden, wie sie ihr Telefon ohne Freisprecheinrichtung benutzen. "In anderen Fällen wird die Person angezeigt und muss mit strafrechtlichen und administrativen Sanktionen rechnen", fügt der Kommunikationsbeauftragte hinzu. Diese können in Form von Geldstrafen, Führerscheinentzug oder auch Freiheitsstrafen erfolgen.

Es gilt jede Beschäftigung zu vermeiden, die das Führen des Fahrzeugs erschwert

Das Schreiben einer Nachricht wird seit 2009 als grobe Verkehrsregelverletzung eingestuft, welche mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Im Kanton Freiburg hatte ein Vater am Steuer den Kopf gedreht, um nach Kindern zu sehen und verlor auf einer Autobahnausfahrt die Kontrolle über sein Fahrzeug. Das wurde als mittelschwere Verkehrsverletzung qualifiziert und hatte einen einmonatigen Ausweisentzug zur Folge. Dieses Gerichtsurteil zeigt, dass dazu ein einziger Blick nach hinten reichen kann. Auch Essen oder Trinken können den Lenkenden in seiner Aufmerksamkeit beim Autofahren beeinträchtigen und sind unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit als problematisch einzustufen. Mit solchen Fällen müssen sich Behörden individuell befassen.

Bernhard Vonlanthen schliesst mit dem Hinweis, dass der Fahrer durch nichts abgelenkt werden darf. "Es gilt jede Beschäftigung zu vermeiden, die das Führen des Fahrzeugs erschwert".

RadioFr. - Loïc Schorderet / Luca Poli / mga / nschn
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