Mehr Rassismus im Privaten wegen Corona
Corona-Pandemie und Lockdowns haben rassistische Vorfälle in den privaten Raum und in die Nachbarschaft verschoben. Dennoch bleibt der Arbeitsplatz der häufigste Ort von Diskriminierung. 572 Fälle stellten Schweizer Beratungsstellen im vergangenen Jahr fest.
Fremdenfeindlichkeit war das häufigste Motiv, gefolgt von Rassismus gegen Schwarze und Muslimfeindlichkeit, wie ein Bericht der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) und des Beratungsnetzes für Rassismusopfer humanrights.ch dokumentiert. Im Vordergrund standen auch rassistische Vorfälle im öffentlichen Raum, bei Kontakten mit der Verwaltung und der Polizei sowie im Internet.
Hinter Diskriminierung stand mit 304 Fällen am häufigsten die Ausländer- oder Fremdenfeindlichkeit. Schwarze waren mit 206 Fällen am stärksten von Rassismus betroffen, gefolgt von Muslimfeindlichkeit mit 55 Meldungen in den Beratungsstellen.
Beschimpfung, Verleumdung und falsche Anschuldigungen kamen am meisten vor. Rassismus äusserte sich durch Ausgrenzung, Benachteiligungen und herabwürdigende Behandlung. Und am häufigsten wurde ein Zusammenwirken rassistischer Diskriminierung mit Diskriminierung aufgrund des Rechtsstatus, des Geschlechts und der sozialen Stellung genannt. Den Beratungsstellen wurden 49 Fälle körperlicher Gewalt gemeldet und 27 Mal rechtsextreme Propaganda.
Beleidigungen am Arbeitsplatz
Der Arbeitsplatz ist mit 95 gemeldeten Fällen der am stärksten betroffene Lebensbereich. Die Opfer berichten über Beleidigungen, abschätziges und respektloses Verhalten von Seiten der Teamkolleginnen und -kollegen oder Ungleichbehandlung durch Vorgesetzte.
In 72 Beratungsfällen wurden rassistische Vorfälle in der Nachbarschaft und im Quartier registriert, was auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zurückzuführen sei.
Suche nach Corona-Sündenböcken
"Die Beobachtungen in der Corona-Krise zeigen uns einmal mehr, dass Ungewissheiten und Spannungen innerhalb der Gesellschaft zu Entgleisungen und zur Herabsetzung von Menschen führen können. Die Versuchung, einen Sündenbock zu suchen, ist in schwierigen Zeiten gross", heisst es im Bericht. Dies nehme immer mehr die Form von "Fake News" und zweifelhaften Verschwörungstheorien an, die auf den sozialen Netzwerken leichte Verbreitung fänden.
1995 trat die sogenannte Rassismusstrafnorm in Kraft. Ihr gemäss macht sich strafbar sich, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer "Rasse", Ethnie, Religion oder sexuellen Orientierung zu Hass oder zu Diskriminierung aufruft, öffentlich rassistische Ideologien verbreitet, rassistische Propagandaaktionen organisiert, fördert oder daran teilnimmt.
Strafbar nur im öffentlichen Raum
Strafbar macht sich ausserdem, wer öffentlich auf irgendeine Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen herabsetzt oder diskriminiert oder Völkermord leugnet, verharmlost oder rechtfertigt, oder eine Leistung, die für die Allgemeinheit bestimmt ist, verweigert.
Der Bericht macht aber auch deutlich, dass nicht alle rassistischen Äusserungen und Handlungen strafbar sind. So erfasst die Strafnorm nur Äusserungen und Handlungen, die öffentlich gemacht wurden. Äusserungen und Handlungen im privaten Rahmen werden nicht erfasst.