Minderjährig Verheiratete besser schützen

Der Ständerat will minderjährig verheiratete Personen besser und länger schützen.

Künftig soll ein Gericht eine Heirat bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners ungültig erklären können, nicht nur bis zum 18. Lebensjahr. (Archivbild) © Keystone/AP/DANIEL ROLAND

Er ist am Dienstag stillschweigend auf eine Vorlage des Bundesrats zu einer Änderung mehrerer Gesetze in diesem Sinn eingetreten. Nach dem Eintretensentscheid nahm der Ständerat die Detailberatung der Vorlage auf, welche später auch noch in den Nationalrat kommt. Einer der Kernpunkte der Vorlage ist, dass ein Gericht künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären können soll.

Heute ist das nicht möglich, wenn die minderjährig verheiratete Person das 18. Lebensjahr vollendet hat und damit volljährig geworden ist.

Ein zweiter Kernpunkt der Vorlage ist, dass Minderjährigenheiraten in der Schweiz in Zukunft wirkungslos sein sollen, wenn einer der Ehegatten im Zeitpunkt des Eheschlusses seinen Wohnsitz in der Schweiz hatte. Diese Regelung zielt insbesondere darauf ab, sogenannte Sommerferienheiraten zu verhindern.

SDA
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