Mindeststeuer von 50 Franken abgeschafft
Die Mindeststeuer wird mit sofortiger Wirkung abgeschafft, nachdem das Kantonsgericht am Montag ein entsprechendes Urteil veröffentlicht hat.

Das Gericht gab einem Steuerzahler recht, der gegen die vom Kanton geforderte Pauschale von 50 Franken Einsprache erhoben hatte, da sein steuerpflichtiges Einkommen zu gering sei, um der Mindeststeuer zu unterliegen.
In seinem Urteil führte das Kantonsgericht aus, dass es nicht angemessen sei, von einer gesamten Bevölkerungsgruppe mit begrenzten wirtschaftlichen Möglichkeiten einen festen Pauschalbetrag zu verlangen.
Denn diese Mindeststeuer von 50 Franken falle im Budget einer Person mit einem steuerbaren Einkommen von 2'600 Franken pro Jahr viel stärker ins Gewicht, wie bei einer anderen Person, die beispielsweise doppelt so viel verdient.
Keine Rückerstattung in Nachhinein
Auf Anfrage von RadioFr. hat die kantonale Steuerverwaltung bestätigt, dass die Mindeststeuer mit sofortiger Wirkung gestrichen wird. Es wird aber keine Rückerstattung im Nachhinein geben.
Personen, die von dieser Mindeststeuer betroffen sind und ihre Steuerveranlagung vor weniger als 30 Tagen erhalten haben, können jedoch Einspruch erheben. So müssen sie die 50 Franken nicht bezahlen, vorausgesetzt, dass die angegebenen Fristen eingehalten werden. Für Steuerveranlagungen, die in dieser Woche verschickt werden, erfolgt die Anpassung automatisch.
Derzeit ist nicht bekannt, wie viele der betroffenen Personen dieser Mindeststeuer unterliegen. Die letzten Zahlen stammen aus dem Jahr 2010 mit etwas weniger als 9'000 Steuerpflichtigen.




