Prelicz-Huber durch Immunität geschützt

Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber soll durch Immunität vor Ermittlungen wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs geschützt sein.

Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber (Grüne/ZH) muss vorläufig keine Strafverfolgung wegen übler Nachrede und unlauteren Wettbewerbs befürchten. (Archivbild) © KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Dieser Meinung ist die zuständige Nationalratskommission. Nun ist die Ständeratskommission am Zug. Die Berner Staatsanwaltschaft will die Immunität von Nationalrätin Prelicz-Huber aufheben und ein Strafverfahren gegen sie eröffnen. Angezeigt ist die Politikerin wegen übler Nachrede gegen den IV-Gutachter Pmeda und Verletzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Die Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten.

Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie anschliessend, die Immunität von Prelicz-Huber nicht aufzuheben. Die Politikerin habe das Recht, auf Missstände hinzuweisen. Die institutionellen Interessen seien gegenüber den Interessen im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung höher zu gewichten.

SDA
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