Reservierungspflicht für Velos in Zügen

Seit dem 21. März ist es Pflicht, in bestimmten Zügen einen Platz für sein Velo zu reservieren. Ein Schritt, der von Verbänden kritisiert wird.

In den alten SBB-Zügen gab es einen eigenen Waggon mit Stellplätzen, in denen Fahrräder vertikal aufgestellt werden konnten. © Keystone

Zugfahren mit dem Fahrrad ist keine einfache Angelegenheit. Seit dem 21. März und bis zum 31. Oktober muss auf einigen SBB-Strecken ein Platz für Zweiräder reserviert werden. Dies gilt vor allem für die InterCity-Züge zwischen Basel und dem Tessin sowie zwischen Zürich und Genf. An Wochenenden und Feiertagen sind alle InterCitys betroffen.

Dieses Vorgehen wird vom Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) wegen zahlreicher Probleme kritisiert. "Wenn man zum Beispiel seine Reservierung storniert, wird der Platz nicht wieder für eine andere Person verfügbar", bemerkt Gérald Collaud, Vorstandsmitglied des VCS Freiburg. Wenn man einen persönlichen Sitzplatz reserviert, was in einigen Zügen möglich ist, befindet sich der Platz für das Fahrrad übrigens nicht immer im selben Waggon, präzisiert er.

Darüber hinaus gibt es noch die Frage nach der Anzahl der Reservierungen, fügt Gérald Collaud hinzu. "Man kann nicht mehr als zwei Plätze auf einmal reservieren. Es besteht also die Gefahr, dass eine Familie über verschiedene Waggons verteilt ist."

Solche Reservierungen streichen

Im Jahr 2021 hatte PRO VELO gerade eine Petition zur Abschaffung dieser Reservierungen gestartet, um eine bessere Ergänzung zwischen Zug und Velo zu erreichen.

Für Grégoire Kubski, Präsident von PRO VELO Freiburg, fehlt es vor allem am Platz. Dabei gäbe es eine einfache Lösung. "In den alten Zügen gab es einen reservierten Waggon mit Stellplätzen, in denen die Fahrräder senkrecht stehen konnten. In den neuen Modellen, die von der SBB bestellt wurden, gibt es diese Abteile jedoch nicht mehr, was wirklich problematisch ist."

RadioFr. - Mattia Pillonel / ff
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