Schiesspflicht muss bis Ende August wahrgenommen werden
Bis zum 31. August kann die Schiesspflicht bei einem anerkannten Schiessverein absolviert werden.

Das Amt für zivile Sicherheit und Militär erinnert daran, dass die obligatorische Schiesspflicht 2024 bis spätestens zum 31. August erfüllt werden muss.
Betroffen sind die schiesspflichtigen Subalternoffiziere und Wehrmänner der Jahrgänge 1989 und jünger. Diese werden gebeten, die Schiesspflicht bei einem anerkannten Schiessverein mit einer persönlichen Waffe zu absolvieren, wie es in einer Mitteilung heisst.
Für die Gemeinden Freiburg und Villars-sur-Glâne ist der letztmögliche Schiesstag auf den 24.8. im Stand von La Montagne de Lussy bei Romont festgelegt.