Schuldig der vorsätzlichen Tötung

Das Richteramt Olten-Gösgen SO hat einen 28-jährigen Mann der vorsätzlichen Tötung für schuldig befunden.

Das Richteramt Olten-Gösgen im Kanton Solothurn hatte einen schwierigen Fall zu beurteilen: Ein 28-Jähriger Mann tötete vor zwei Jahren einen 60-Jährigen. Der Getötete hatte den Angeklagten jahrelang sexuell ausgebeutet. (Archivbild) © KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren. Dieser erschoss vor zwei Jahren einen 60-Jährigen, der ihn sexuell ausgebeutet hatte. Das Richteramt eröffnete das Urteil gegen den Angeklagten am Freitagmorgen. Der Schweizer hatte das Opfer in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2022 mit massiver körperlicher Gewalt und mit dem Schuss aus einem Revolver am Aareufer in Winznau SO getötet. Das Opfer wurde einen Tag nach der Tat im Gebüsch gefunden.

Der Angeklagte gestand die Tat ein. Die Staatsanwaltschaft klagte den 28-Jährigen wegen Mordes an. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.

Der Verteidigung plädierte auf Totschlag. Das Gericht solle eine Busse aussprechen. An der Verhandlung in der vergangenen Woche wurde bekannt, dass der Angeklagte vom getöteten Mann 15 Jahre lang sexuell ausgebeutet worden war. Die Verteidigung sprach von einem "egoistischen Triebtäter".

SDA
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