Sonntagsarbeit für Coop Löwenberg abgelehnt
Trotz der von der Gemeinde erteilten Bewilligung für die Sonntagsöffnung war der Kanton anderer Ansicht.

Im Februar 2021 erteilte die Gemeinde die Blankovollmacht für die sonntägliche Öffnung des Geschäfts während der Tourismussaison 2021. Als die öffentliche Arbeitsverwaltung über diese Genehmigung informiert wurde, wies sie das Unternehmen darauf hin, dass sich diese Genehmigung nur auf die Öffnungszeiten des Zentrums, nicht aber auf die Beschäftigung von Mitarbeitern an Sonntagen beziehe.
Im Dezember 2021 reichte Coop ein Gesuch um eine Bewilligung für die Beschäftigung an allen Sonntagen in Löwenberg während der Tourismussaison vom 1. April bis 31. Oktober 2022 ein. Im Februar 2022 lehnte die Dienststelle das Gesuch ab, da die Bedingungen nicht erfüllt seien. Die Beschwerde der Gruppe wurde vom Kantonsgericht abgewiesen.
Kein dringendes Bedürfnis
In einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil bestätigte das Bundesgericht die Freiburger Position. Der Beschwerdeführer hat kein dringendes Bedürfnis gemäss Arbeitsgesetz nachgewiesen. Zudem liege das Löwenberg-Zentrum ausserhalb des Perimeters der Tourismuszone.
Die Richter der 2. öffentlich-rechtlichen Abteilung stellen zudem fest, dass das Sortiment zu breit und zu vielfältig ist und nicht den Bedürfnissen dieser speziellen Kundschaft entspricht.