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Ständerat will E-Zigaretten besteuern

Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nach dem Willen des Ständerats künftig Tabaksteuer entrichten müssen.

Der Bundesrat rechnet durch die neue Steuer mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13,8 Millionen Franken. (Archivbild) © KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die kleine Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen. Der Ständerat nahm die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Teilrevision des Tabaksteuergesetzes befassen.

Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen.

Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.

SDA
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