Tabakwerbung in Zeitungen künftig verboten
Im Innenteil von Zeitungen und Zeitschriften soll Tabakwerbung verboten werden. Das fordert der Ständerat.
Er will die von Volk und Ständen angenommene Tabakwerbeverbotsinitiative in diesem Punkt strikt umsetzen. Andernorts beschloss er Ausnahmen.
Die kleine Kammer hat am Donnerstag die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Tabakproduktegesetzes in einem zentralen Punkt angenommen. Konkret soll Werbung in Presseerzeugnissen verboten werden - es sei denn, diese sind hauptsächlich für den ausländischenMarkt oder ausschliesslich für die in der Tabakbranche tätigen Personen bestimmt.
Das beschloss der Rat mit 22 zu 17 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Eine Mitte-Links-Mehrheit setzte sich durch. Die vorberatende Kommission hatte das Verbot abschwächen wollen. So sollte Werbung in Publikationen, die mehrheitlich über Abonnemente an Erwachsene verkauft werden, erlaubt bleiben.
Der Ständerat folgte dem Bundesrat nicht in allen Punkten und schwächte die Vorlage teilweise ab. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Teilrevision des Tabakproduktegesetzes mit 37 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Vorlage geht an den Nationalrat.