Tod einer Frau auf dem Polizeiposten: Verfahren eingestellt

Nach dem Tod einer Frau in den Räumlichkeiten der Polizei hat die Freiburger Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

2022 wurde eine Frau leblos in einem Einvernahmeraum der Kantonspolizei aufgefunden. © Archivbild: Regula Saner

Die Untersuchungen zum Tod einer Frau in einem Verhörraum der Freiburger Kantonspolizei sind abgeschlossen. Wie die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung schreibt, hat sie das Verfahren gegen Unbekannt wegen fahrlässiger Tötung eingestellt.

In einem Einvernahmelokal der Kriminalpolizei in Freiburg wurde im September 2022 der leblose Körper einer Frau gefunden. Die mit den Ermittlungen beauftragte Neuenburger Kriminalpolizei und die Obduktion ergaben, dass sich die Frau mit einem Schnürsenkel erhängt hatte. Die 45-jährige Frau thailändischer Herkunft war zuvor zusammen mit einem Freund wegen des Verdachts auf Menschenhandel und Prostitution festgenommen worden.

Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die Verstorbene entgegen den internen schriftlichen Vorschriften der Kantonspolizei ihre Schuhe mit Schnürsenkeln an den Füssen trug.

Niemand verantwortlich

Es sei nicht festzustellen, wer die Hauptverantwortung für dieses fahrlässige Verhalten trage, schreibt die Staatsanwaltschaft. Der Transportbegleiter, der die Frau in einen ersten Einvernahmeraum gebracht hatte, der Inspektor, der sie in einen anderen Raum begleitet hatte, in dem sie später leblos gefunden wurde, oder der zweite Inspektor, der sie später noch einmal besuchte, so die Staatsanwaltschaft. "Eine Anklage der drei Personen allein aufgrund dieser Fahrlässigkeit ist nicht sinnvoll, da das Gericht keine andere Möglichkeit hätte, als sie freizusprechen."

Es sei die Kombination aus den nicht konfiszierten Schnürsenkeln und der langen Wartezeit – die Frau war mehr als vier Stunden im Einvernahmeraum – die zu diesem tragischen Vorfall geführt habe. "Keine der drei oben genannten Personen ist jedoch für die lange Wartezeit verantwortlich."

Diese lange Wartezeit sei entstanden, weil am selben Tag zahlreiche Gefangenentransporte geplant waren. So musste die Frau bereits früher auf den Polizeiposten gebracht werden.

"Die zahlreichen parallel durchgeführten Einvernahmen, insbesondere in diesem Fall, führten zudem zu einer geringeren Verfügbarkeit der Inspektoren für Sichtkontrollen", schreibt die Staatsanwaltschaft.

Genügende Überwachung

Des Weiteren stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass die Überwachung der Frau nicht als ungenügend eingestuft werden könne – auch wenn lediglich eine einzige Kontrolle zwischen 9.10 Uhr und 13.45 Uhr durchgeführt wurde.

"Die Regelmässigkeit dieser Kontrollen hängt vom psychologischen Zustand der betroffenen Person ab. Nach Aussagen der Personen, die am Vortag oder am Todestag der Verstorbenen mit ihr in Kontakt waren, gab es keine Anzeichen für ein suizidales Verhalten seitens der Verstorbenen."

Alles in allem kommt die Freiburger Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass eine Verkettung von unglücklichen Umständen zum Tod der Frau geführt habe und niemandem die Schuld zugewiesen werden könne, weshalb das Verfahren nun eingestellt werde.

Die Verfügung ist nicht endgültig – gegen sie kann bei der Strafkammer des Kantonsgerichts Beschwerde eingelegt werden.

Freiburger Nachrichten - Redaktion / David Unternährer
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