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Urteil von zehn Jahren Haftstrafe gegen Brandleger bestätigt

Der verurteilte Schweizer konnte dem Freiburger Kantonsgericht nicht glaubhaft vermitteln, dass er nicht alle zwölf Brände gelegt hatte.

Einer der zwölf Brände, die der junge Schweizer gelegt hat, war im Nationalgestüt in Avenches. © keystone.ch

Es war eine besonders tragische Brandserie, welche sich im Sommer 2017 im Broyebezirk ereignete. Bei total zwölf Bränden kamen 80 Tiere ums Leben, der Sachschaden belief sich auf rund sechs Millionen Franken. Der Schuldige, ein gebürtiger Waadtländer, soll alle zwölf Brände gelegt haben. Dafür wurde er vom Bezirksgericht der Broye in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. 

Nicht alle Brände gesetzt?

Heute hat das Freiburger Kantonsgericht in zweiter Instanz eine Berufung behandelt. Der Verurteilte behauptet, er habe nur einen der zwölf Brände gelegt. Die Verteidigung forderte eine Reduktion der Haftstrafe auf ein Jahr. Sie konnte das Kantonsgericht nicht überzeugen, dieses bestätigt das Urteil aus erster Instanz. Der Schuldige habe mit immer ändernden Versionen der Geschichte seine Kredibilität untergraben. Ausserdem fügt das Kantonsgericht an: 

Die Schuld wiegt schwer. Zwischen dem 9. Juli und dem 5. August 2017 verursachte er fast jedes Wochenende total zwölf Brände, traumatisierte zahlreiche Menschen, tötete Tiere [...], wobei er sogar zweimal in weniger als einem Monat sein eigenes Gebäude, in dem seine Lebensgefährtin schlief, in Brand setzte.

Die zehnjährige Freiheitsstrafe sei deshalb absolut gerechtfertigt, so das Kantonsgericht weiter. Der Verurteilte hat die Möglichkeit, dieses Urteil noch bis vor das Bundesgericht weiterzuziehen. 

RadioFr. - Renato Forni
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