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"Verbotene Waffen" müssen gemeldet werden

Bestimmte Waffen müssen bis am 14. August bei der Sektion Waffen, Pyrotechnik und Sprengstoffe der Kantonspolizei gemeldet werden.

Neues Waffengesetz seit 2019 © Keystone

Am 15. Mai 2019 hat die Schweiz Ja zum neuen Waffengesetz gesagt. Mit der "Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht" müssen Besitzerinnen und Besitzer von verbotenen Waffen, diese bei der kantonalen Waffenstelle melden. Diese Frist läuft noch bis am 14. August 2022. In den vergangenen Wochen haben viele Freiburgerinnen und Freiburger ihre Waffe gemeldet. Das Vorgehen ist unkompliziert: Es genügt, ein Online Formular der Kantonspolizei auszufüllen. Ein Strafregisterauszug ist nicht nötig. Alle gemeldeten Waffen werden auf kantonaler Ebene registriert.

Bernard Horner, der das Waffenbüro der Kantonspolizei leitet, listet die verbotenen Waffen auf: das Sturmgewehr 90 der Armee sowie die lange halbautomatische Langwaffe AR 15, die eine Kapazität von mehr als zehn Schuss haben. Bei den Faustfeuerwaffen sind halbautomatische Waffen mit Magazinen für mehr als 20 Schuss betroffen, wie etwa bei einigen Glock-Kategorien. Laut Bernard Horner können diese Informationen zu den gemeldeten Waffen im Falle einer Polizeiintervention sehr hilfreich sein.

Eine Ausnahme gilt für Armeeangehörige, die nach ihrem Dienst ihr Sturmgewehr 90 kaufen konnten (Erstbesitzer). Wer jedoch die Waffe danach gekauft hat, muss sie melden, ausser sie wurde mit einer obligatorischen Bewilligung nach 2008 gekauft.

Seit der Gesetzesänderung von 2019 wurden der Kantonspolizei bereits mehrere Tausend Waffen aller Kategorien gemeldet. Mehrere hundert verbotene Waffen wurden seit Anfang 2022 erfasst, meldet die Kantonspolizei, ohne genauere Zahlen zu nennen. Wer seine verbotene Waffe nicht bis zum 14. August meldet, muss mit einer Geldstrafe und einer Beschlagnahme der Waffe rechnen.  

RadioFr. - Lauriane Schott / sd
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