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Viel weniger Covid-Gesuche als erwartet

Unternehmer und Selbstständige nehmen kaum Gelder in Anspruch, die sie zusätzlich zu ihren Lockdown-Entschädigungen erhalten könnten.

Nicht alle Unternehmer:innen und Selbständigerwerbenden erhielten während des Lockdowns im April und Mai eine Kurzarbeits- respektive Erwerbsausfallentschädigung. Im Oktober korrigierte der Freiburger Staatsrat diese Ungleichbehandlung und stellte per Gesetz einen Fonds über 25 Millionen Franken bereit. Beansprucht wurde davon erst eine Million Franken.

Wenig Zeit für Formulare

Bloss 10 Prozent der erwarteten 4000-5000 Gesuche gingen bei der kantonalen Wirtschaftsförderung im Dezember ein. Die Eingabefrist gilt bis Ende Januar. Für Fabien Stauffacher, Berater bei der kantonalen Wirtschaftsförderung, gibt es zwei Hypothesen: «Den am meisten betroffenen Betriebe, wie zum Beispiel Restaurants, Bars und Diskotheken, blieb im Monat Dezember für das Einreichen dieser Gesuche sehr wenig Zeit. Sie mussten abwechslungsweise schliessen, öffnen und wiederum schliessen».

Stauffacher vermutet ferner, dass viele Unternehmer Treuhänder beschäftigen. Gegen Jahresende sind diese erfahrungsgemäss sehr beschäftigt. Unrealistisch ist eher, dass bis Ende Januar noch tausende Gesuche eingehen. Hat sich also der Kanton Freiburg dermassen verrechnet? «Wallis und Genf kannten ähnliche Massnahmen. Freiburg hat diesbezüglich keine Erfahrungen gemacht. So entwickelten wir verschiedene Szenarien», so Stauffacher. Dem Grossrat wurde ein Maximalbetrag in der Höhe vorgeschlagen, wie wenn alle ihren zusätzlichen Anspruch hätten geltend machen können.

Gesuch in jedem Fall einreichen

Bei einem Lockdown-Beitrag von monatlich 3320 Franken erhielte die Gesuchstellerin zusätzliche maximale 2560 Franken. Dasselbe gilt, wenn jemand ein Jahreseinkommen unter 10'000 oder über 90'000 Franken hat. Letztere wurden alle im letzten Frühling nicht berücksichtigt und haben nun Anspruch auf denselben, bereits oben erwähnten Maximalbeitrag. Wer sich nicht sicher ist, ob die Entschädigung auch für sie/ihn gilt, soll das Formular trotzdem ausfüllen und einreichen bis Ende Januar. Es gilt keine Verlängerungsfrist. Die Wirtschaftsförderung prüft, wieviel Anspruch geltend gemacht werden kann. Hotline der Wirtschaftsförderung: 026 304 14 10

RadioFr. - Corina Zurkinden / mc
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