Wegen Ungleichbehandlung Korrektur bei den Härtefällen
Vermögende Firmen im Kanton Freiburg sollen auch von den Härtefällen profitieren können. Dafür hat sich der Grosse Rat entschieden.

Der Kanton Freiburg passt seine Härtefall-Regelungen noch einmal an, um sie gerechter zu gestalten.
Der Grosse Rat hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative am Montagabend mit grosser Mehrheit angenommen. Bisher wurde neben dem Umsatzausfall von mindestens 40% auch das Vermögen einer Firma mitberücksichtigt. Eine vermögende Firma konnte entsprechend nicht von den Härtefällen profitieren und musste das eigene Vermögen anzapfen, um für den Ausfall aufzukommen, oder ein Darlehen beziehen.
Ein Grossteil der Grossräte sah darin eine Ungleichbehandlung und wollte diese nun im Nachhinein korrigieren. Der Kanton Freiburg sei auch der einzige Kanton mit einer solchen Regelung, wurde argumentiert. Es könne nicht sein, dass man Firmen, die beispielsweise für die Altersvorsorge gespart hätten, auf diese Weise bestrafen würde.
Auch der Staatsrat hat sich im Vorfeld für die Änderung ausgesprochen.