Was entscheidet der Bundesrat?
Die Regierung gibt am Freitag bekannt, ob Restaurants öffnen und bestimmte Aktivitäten wieder aufgenommen werden dürfen.

Letzte Woche hat der Bundesrat weitere Lockerungen der Corona-Massnahmen vorgeschlagen. Restaurants könnten ab Montag ihre Terrassen öffnen und die Limite für private Treffen von fünf auf zehn Personen erhöht werden. Der Entwurf, den der Bund den Kantonen zur Vernehmlassung vorgelegt hat, erlaubt zudem bis zu 150 Personen bei Sport- oder Kulturveranstaltungen im Freien und 50 bei Anlässen in geschlossenen Räumen.
Diesen lang ersehnten Ankündigungen stehen die Infektionszahlen entgegen, die seit Ende Februar steigen. In der zweiten Märzwoche wurde ein Anstieg von 15,7 Prozent (8783 neue Fälle) verzeichnet, so der Wochenbericht des Bundesamts für Gesundheit. In der ersten Märzwoche waren es noch 4,8 Prozent.
Derzeit werden drei von vier Kriterien, die der Bundesrat für eine Lockerung festgelegt hat, nicht erfüllt: Die Reproduktionsrate des Virus liegt bei 1,14 (Richtwert: < 1), der Anteil positiver PCR-Tests liegt bei 4.3 Prozent, bei den Antigen-Schnelltests allerdings h bei 5.1 Prozent (Richtwert: < 5 Prozent) und auch die 14-Tage-Inzidenz übersteigt die festgelegten Schwellenwerte (aktueller Wert: 199,8 , Richtwert: ≤ 166). Lediglich die Auslastung der Intensivbetten liegt unter dem festgelegten Grenzwert.
Zustimmung für Vorschläge des Bundesrates
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) teilte am Dienstag in einer Medienmitteilung mit, dass sie den Vorschlägen des Bundesrates mit deutlicher Mehrheit zustimmt. Die von der Regierung geforderte massive Ausweitung des Screenings soll es ermöglichen, Infizierte früher zu erkennen und die Übertragungsketten effektiv zu unterbrechen. Ausserdem gibt der steigende Anteil an geimpften Personen Anlass zur Hoffnung, auch wenn die Lieferungen der Impfdosen schnell gesteigert werden müssten.
Andererseits hätten mehrere Kantone eine weitergehende Lockerung befürwortet, wenn auch anders gestaffelt. Die Hälfte der Kantone möchte in dieser Etappe die Innenbereiche der Restaurants wieder öffnen. Mehr als die Hälfte forderte auch, dass Home-Office nur noch empfohlen statt vorgeschrieben wird.
Freiburg für eine Wiedereröffnung der Restaurants
Auch der Freiburger Staatsrat unterstützt den zweiten Lockerungsschritt im Allgemeinen, aber mit einigen Ausnahmen. Der Betrieb der Terrassen allein sei angesichts der Jahreszeit weder realistisch noch wirtschaftlich tragbar, so die Kantonsregierung. Sie spricht sich für eine vollständige Öffnung der Betriebe mit eingeschränkten Öffnungszeiten aus.
Ebenso lehnt der Kanton Freiburg die 15-Personen-Grenze für Präsenzkurse ab. Die Kantonsregierung bevorzugt den Vorschlag der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Diese fordert, das Verbot des Frontalunterrichts in der COVID-19-Verordnung aufzuheben und durch die Forderung nach geeigneten Schutzmassnahmen zu ersetzen. Die Freiburger Regierung bemerkt in ihrer Vorlage zur Verordnung, dass "eine Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts nur dann wirklich erfolgen kann, wenn Vorlesungen und Seminare wieder voll besetzt sind."