Von der Guglera zurück in die Türkei

Einer kurdischen Journalistin, die im Bundesasylzentrum Guglera untergebracht war, droht die Rückführung - und damit Gefängnis.

140 Tage lang hat Perihan Kaya im Bundesasylzentrum Guglera verbracht. Nun droht die Rückführung nach Kroatien und damit die Abschiebung in die Türkei. © RadioFr. / zvg

Der Journalistin Perihan Kaya droht die Rückführung aus der Schweiz nach Kroatien und damit die Abschiebung in die Türkei. Dort erwarten sie Gefängnis und grobe Menschenrechtsverletzungen. Das schreiben die Journalistengewerkschaften Impressum mit Sitz in Freiburg und Reporter ohne Grenzen (RSF) Schweiz in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Sie unterstützen die Beschwerde von Perihan Kaya ans Bundesverwaltungsgericht, damit ihr Asylgesuch in der Schweiz überprüft wird.

Flucht in die Schweiz

Die Kurdin ist in der Türkei zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt worden, obwohl sie ihren Beruf gemäss den Berufsregeln und Grundrechten korrekt ausgeübt hat. Die Vorwürfe der türkischen Justiz lauten beispielsweise auf «Beleidigung des Präsidenten». So flüchtete Perihan Kaya aus der Türkei.

Auf der Flucht wurde die Journalistin gemäss Impressum und RSF in Kroatien von der Grenzpolizei festgehalten und misshandelt. Diese hat die Entgegennahme eines Asylgesuchs verweigert. Also flüchtete sie in die Schweiz, wo sie ihr Asylgesuch stellte.

In der Schweiz wurde sie im Bundesasylzentrum Guglera untergebracht. Dort verbrachte sie die maximale Aufenthaltsdauer von 140 Tagen. Am 6. Januar 2023 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) entschieden, Perihan Kaya nach Kroatien zurückzuführen, weil ihre erste Anlaufstelle im Dublin-Schengen-Raum war und Kroatien zum Dublin-Raum gehört. Die Kurdin legt gegen diesen Entscheid nun Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Unterstützt wird sie dabei von einer Freiburger Kanzlei.

Kroatien zu unsicher

Impressum und RSF Schweiz sind der Auffassung, dass Kroatien keine ausreichende Sicherheit für ein objektives Verfahren gegenüber der Journalistin bietet. Daher müsse das Asylgesuch in der Schweiz überprüft werden. Das sagt Edgar Bloch, Co-Präsident von Impressum:

In Kroatien wurde sie misshandelt. Sie darf nicht zurückgeschickt werden.

Gemäss der Rangliste der Pressefreiheit, die RSF jedes Jahr veröffentlicht, sind Journalistinnen und Journalisten in Kroatien oft Opfer organisierter Kriminalität. Anstatt sie zu schützen, stelle die Regierung selbst eine Bedrohung für die Pressefreiheit dar. Zudem sei bekannt, dass die kroatischen Behörden die guten diplomatischen Beziehungen zum türkischen Regime und seinem Präsidenten Recep Tayyip Erdogan sorgfältig pflegen. Würden sie Perihan Kayas Asylgesuch korrekt behandeln, gingen sie das Risiko ein, die Türkei zu provozieren.

Gutachten könnte sie vor Rückführung retten

Dem Bundesverwaltungsgericht liegt ein Gutachten einer kroatischen Anwältin und anerkannten Asylexpertin vor. Es bestätigt, dass Perihan Kaya schlechte Chancen hat auf eine objektive Beurteilung ihres Aslygesuchs durch die kroatischen Behörden und dass dabei ihre Menschenrechte respektiert würden.

Impressum und Reporter ohne Grenzen Schweiz vertrauen daher darauf, dass das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der kurdischen Journalistin gutheisst, damit ihr Asylgesuch in der Schweiz ordentlich überprüft werden kann. Ebenso zählen die unterzeichnenden Organisationen darauf, dass während der Behandlung der Beschwerde keine Rückführung vollzogen wird.

Frapp / RadioFr. - Tracy Maeder
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