Abschiebungsstopp nach Kroatien gefordert
Droit de rester Fribourg, Neuchâtel und Vaud fordern vom Staatssekretariat für Migration einen Stopp der Dublin-Rückführungen nach Kroatien.

Mehrere Kollektive, die Asylsuchende unterstützen, schrieben diese Woche einen offenen Brief an das Staatssekretariat für Migration SEM. Darunter auch das Kollektiv "Droit de Rester Fribourg“. Dabei fordern sie, dass die Abschiebung von Asylsuchenden nach Kroatien gestoppt wird.
Sophie Guignard, Mitglied des Kollektivs, konkretisiert: "Wir fordern vom SEM, Verantwortung zu übernehmen und die Gewalt in Kroatien nicht zu leugnen.“ Zusätzlich fordern sie, dass den Opfern von Polizeigewalt geglaubt werde und dass das SEM das Dublin-Abkommen akzeptiere. "Die Leute in Kroatien sind in Gefahr und der Gewalt ausgesetzt. Die Leute dort erleben Erniedrigungen, das ist dokumentiert“, so Guignard.
Zu Fingerabdrücken gezwungen?
In den letzten Monaten haben Asylsuchende, insbesondere aus Burundi, vor ihrer Ankunft in der Schweiz Kroatien passiert und dort ihre Fingerabdrücke hinterlassen. Nach europäischem Recht ist das Land, das den Asylantrag registriert und die Fingerabdrücke abgenommen hat, für die Bearbeitung des Falls zuständig.
Sophie Guignard kritisiert dieses Vorgehen. Die meisten Aussagen, die sie bekommen haben, würden zeigen, dass die Migrantinnen und Migranten gezwungen werden, Dokumente zu unterschreiben, die sie nicht verstehen und so ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. "Seit diesem Sommer stellen wir eine Zunahme sowie eine Beschleunigung der Bearbeitung von Asylgesuchen fest. Personen erhalten keine Zeit, ihren Gesundheitszustand zu schildern, was aber ihr Recht wäre.“ Laut Guignard würden so auch Traumata nicht wahrgenommen und somit nicht therapiert.
SEM: Keine Hinweise auf systematische Schwächen
Auf Anfrage von RadioFr. antwortete das SEM, dass eine "eingehende Untersuchung“ der Situation in Kroatien durchgeführt wurde, dies bei der Schweizer Botschaft in Kroatien sowie bei lokalen NGOs. Laut dem Sprecher Samuel Wyss kam das SEM zum Schluss, dass bis heute keine Hinweise auf allgemeine systematische Schwächen im kroatischen Asyl- und Aufnahmesystems festgestellt werden konnten.
Für das SEM besteht deshalb kein Grund, die Rückführungen nach Kroatien auszusetzen. Weiter versichert das SEM, dass jedes Asylgesuch sorgfältig geprüft und im Einzelfall beurteilt werde, ob die Rückkehr in einen Dublin-Staat zulässig ist.




