Prozess-Boschung: Gericht spricht beide Angeklagte frei
Das Wirtschaftsstrafgericht Freiburg hat am Dienstag das Urteil gefällt. Die Anklagepunkte sind allesamt verjährt.

Zu der Klägerschaft gehört die Boschung AG selber. Angeklagt ist zum einen einer der Söhne des Firmengründers Marcel Boschung und zum anderen ein ehemaliges Kadermitglied der Firma in Russland. Die beiden ehemaligen Kadermitglieder der Boschung AG wurden der untreuen Geschäftsbesorgung angeklagt.
Der Sohn Marcel Boschungs ist auch am Dienstag dem Prozess ferngeblieben, was zu einem Urteil in Abwesenheit geführt hat. Sein russischer Mitangeklagte war an allen Prozesstagen anwesend.
Alles verjährt
Am Prozesstag anfangs Mai haben die Richter festgestellt, dass der Grossteil der in der Anklageschrift von der Staatsanwaltschaft enthaltenen Fakten verjährt ist. Am Dienstagnachmittag hat das Wirtschaftsstrafgericht noch den letzten gültigen Teil der Anklageschrift - eine Provision von 100'000 Euro für den Verkauf von kleinen Nutzfahrzeugen nach Kasachstan im Jahr 2008 - abgeschlagen. Dem Gericht fehlten beweiskräftige Dokumente, um ausschliessen zu können, dass auch dieser Anklagepunkt der 15-jährigen Verjährungsfrist unterliege.
Hausfriedensbruch nicht nachgewiesen
Im Fall des Hausfriedensbruchs gegen den angeklagten Sohn Boschungs, wird dieser vom Wirtschaftsstrafgericht ebenfalls freigesprochen. Der Vorwurf lautete, dass dieser in eine Lagerhalle in Schmitten eingebrochen sei.
Die Frage, ob die Kläger das Recht hatten, den Angeklagten den Zugang zu diesem Lagerraum zu verweigern, blieb laut den Richtern offen. Darüber hinaus behauptete der 59-jährige Sensler, der heute in Monaco lebt, dass er Flugzeugteile aus seinem Besitz erbeutet habe. Das konnte das Gericht nicht ausschliessen.
Das Gericht verurteilte die beiden Angeklagten lediglich zur Zahlung der Gerichtskosten. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die beiden Personen müssen je ein Viertel der Kosten tragen, während der Restbetrag dem Kanton Freiburg auferlegt wird. Dies, weil sie das Konkurrenzverbot und die Treuepflicht verletzt haben.




