Ungetreue Geschäftsbesorgung ist verjährt
Ein Teil der Anklage gegen einen ehemaligen Verwaltungsrat der Boschung AG wegen ungetreuen Geschäftsbesorgung ist verjährt.
Heute Dienstag fand am Wirtschaftsgericht Freiburg eine Verhandlung gegen ein Familienmitglied der Familie Boschung statt. Klägerschaft war bei der Verhandlung die Firma Boschung AG, welche bis vor ein paar Jahren ihren Sitz in Schmitten hatte und nun in Payerne ansässig ist. Der Angeklagte ist ein Sohn des verstorbenen Marcel Boschung, dem Gründer der Firma Boschung AG. Der 59-jährige Angeklagte, der heute nicht am Gericht in Freiburg erschienen ist, wohnt momentan in Monaco. Der zweite Angeklagte, ein ehemaliges Kadermitglied der Firma in Russland, war anwesend.
Trotz Abwesenheit einer der beiden Angeklagten beschloss der Richter, dass die Verhandlung stattfindet, ein sogenanntes Abwesenheitsverfahren wurde durchgeführt.
Eine zähe Angelegenheit
Den beiden Angeklagten stehen wegen untreuer Geschäftsbesorgungen mit Bereicherungsabsicht vor dem Wirtschaftsgericht in Freiburg. Konkret geht es darum, dass die beiden seit 2007 Maschinen und Geräte der Boschung Gruppe an Kunden in Russland und weitere osteuropäische Staaten verkauft hätten. Dies soll aber nicht direkt, sondern über Drittfirmen geschehen sein. So sollen die beiden massiv überteuerte Preise verlangt und selber grosse Gewinne erwirtschaftet haben.
Unter anderem hätten die Angeklagten einen Vertrag über 35 Millionen Franken mit der Moskauer Ringautobahn abgeschlossen. Gegenüber der Boschung AG wurden aber nur 22 Millionen Franken verrechnet. Ein weiteres Beispiel sei der Verkauf einer Schneeräumungsmaschine für den Flughafen in Moskau, welche anstelle von 1,1 Millionen Franken ganze 2,2 Millionen Franken gekostet habe. Oder eine Anlage für einen Tunnel in Moskau, die 9,4 Millionen Franken kostete, aber mit 13 Millionen Franken verrechnet wurde.
Doch es gibt ein "Aber"
Die grossen Geschäfte liegen 15 Jahre zurück. Bei untreuer Geschäftsbesorgung gilt eine Verjährungsfrist von 15 Jahren. Laut Gericht sind daher die meisten Anklagepunkte verjährt. Zwei Anklagepunkte sind jedoch weiterhin offen. Es handelt sich dabei um einen Vertrag über 2,5 Millionen Franken mit einer Stadt in Kasachstan, sowie einer Anklage wegen Hausfriedensbruch. Der angeklagte Sohn des Firmengründers habe sich, obwohl er nicht mehr bei der Firma Boschung AG angestellt war, in der Produktionshalle in Schmitten aufgehalten.
Der Gegenangriff
Am ersten Prozesstag gab es gleich mehrere Gegenangriffe der Verteidigung. So gab der Anwalt Enrico Moretti bekannt, dass er bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige gegen Staatsanwältin Liliane Hauser eingereicht habe. Dies weil Hauser den Angeklagten, der seinen Wohnsitz in Monaco hat, direkt per Brief oder E-Mail vorladen wollte. Damit habe sie jedoch das Hoheitsgebiet Monacos verletzt, da solche Anfragen über das Bundesamt für Justiz laufen müssen. Die Bundesanwaltschaft muss nun entscheiden, ob sie ein Verfahren gegen Staatsanwältin Hauser einleiten will.
Moretti kündigte aber nicht nur einen Gegenschlag gegen sie Staatsanwaltschaft an, sondern auch gegen die beiden Kläger. Einerseits will der Anwalt eine Genugtuung wegen falscher Anschuldigungen erreichen. Andererseits verlangte Anwalt Moretti, dass das Gericht die Beeinflussung von Zeugen prüfen soll. Diese seien mutmasslich bestochen und genötigt worden, im Vorfeld auszusagen.
Von 8:30 Uhr bis 22 Uhr
Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg bewies am ersten Prozesstag einen langen Atem. Das Gericht tagte von morgens um 8:30 Uhr bis in die Nacht um 22 Uhr und der Prozess dürfte noch eine Weile dauern. Der nächste Prozesstag ist für den 12. Mai angesetzt. Dann werden die Prozessparteien ihre Plädoyers halten.
Bereits heute hat der Verteidiger des Angeklagten für seinen Mandanten auf unschuldig plädiert. Denn der Verwaltungsrat der Boschung AG habe stets gewusst, wie die Geschäfte laufen würden. Zudem gab der Anwalt bekannt, dass er wegen falscher Anschuldigungen eine Strafanzeige gegen die beiden anderen Boschungbrüder einreichen werde.