17 Jahre Haft für den Koffermörder von Freiburg
Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines 30-Jährigen ab, der 2017 in Freiburg eine Prostituierte erstochen und in einem Koffer versteckt hat.

Das Bundesgericht in Lausanne lehnt die Beschwerde eines 30-Jährigen zurück, der 2017 in Freiburg eine Prostituierte ermordet hat. Der Mord ereignete sich am 13. Januar 2017 mitten in der Nacht. Damals erstach der Mann eine Sexarbeiterin, zerteilte ihre Leiche und brachte sie in einem Koffer zu sich nach Hause. Ein Bekannter gibt der Polizei daraufhin einen Hinweis. Diese verhaftet den gelernten Koch noch am Folgetag.
Störung der Totenruhe
Der 30-Jährige wurde in erster Instanz zu 16 Jahren Haft verurteilt. Das Freiburger Kantonsgericht erhöhte die Strafe auf 17 Jahre. Der Mann legte schliesslich beim Bundesgericht Berufung ein. Dabei zeigte er sich nicht einverstanden mit dem Straftatbestand der "Störung der Totenruhe". Er soll sich laut eigenen Angaben nicht gewalttätig oder respektlos gegenüber der sterblichen Überreste der Frau verhalten haben.
Das Bundesgericht wies die Berufung ab. Für die Richter besteht kein Zweifel daran, dass sich der Mann der Störung der Totenruhe schuldig gemacht hat. Dabei verweisen die Richter auf das Zerteilen der Leiche, sowie den Transport im Koffer bis hin zur Lagerung dessen bei sich zu Hause.
Das Bundesgericht in Lausanne bestätigt damit die Haftstrafe von 17 Jahren wegen Mordes, Störung der Totenruhe und Drogendelikten.






