2024 - Diese Änderungen treten in Kraft - K bis P
Am 1. Januar 2024 sind verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft getreten. Teil 3: Klima bis Post.
KLIMA
Grosse Unternehmen in der Schweiz müssen eine verbindliche Klimaberichterstattung veröffentlichen. Bericht erstatten müssen Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen mit mindestens 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie einer Bilanzsumme ab 20 Millionen Franken oder einem Umsatz von über 40 Millionen Franken. Die Berichte müssen von den Unternehmen veröffentlicht werden und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich sein.
Rechenschaft ablegen müssen die Unternehmen über das finanzielle Risiko, das sie mit klimarelevanten Tätigkeiten eingehen. Weiter müssen sie offenlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf das Klima auswirkt. Schliesslich müssen die Reduktionsziele für direkte und indirekte Treibhausgasemissionen umschrieben werden, samt den Plänen für die Umsetzung.
KONSUMKREDITE
Der Höchstzinssatz für Konsumkredite steigt von 11 auf 12 Prozent für Barkredite. Der Bund erhöht zudem auch den Höchstzinssatz für Überziehungskredite, zum Beispiel bei Kreditkarten. Dieser Satz steigt von 13 auf 14 Prozent. Eingeführt wurden die Höchstzinssätze im Jahr 2016 zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Kreditverträge mit überhöhtem Zinssatz sind gemäss Konsumkreditgesetz nichtig. Grund für die erneute Erhöhung sind die weiter steigenden Zinsen.
KONZERNSTEUERN
Grosse international tätige Unternehmen werden in der Schweiz ab dem Steuerjahr 2024 mit einem Satz von mindestens 15 Prozent besteuert. Der Bundesrat setzt die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer für bestimmte Konzerne mit einer Verordnungsänderung um. Das Gesetz wird später auf dem ordentlichen Weg erlassen. Betroffen von der Mindeststeuer sind Konzerne, die einen weltweiten Jahresumsatz von über 750 Millionen Euro erzielen - und damit rund ein Prozent der in der Schweiz tätigen Unternehmen.
KOSOVAREN
Kosovarische Staatsangehörige können für Kurzaufenthalte von maximal neunzig Tagen ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt auch für die Schweiz. Voraussetzung ist der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz ist weiterhin ein Visum erforderlich.
KRANKENVERSICHERUNG
Minderjährige dürfen nicht mehr betrieben werden, weil ihre Eltern die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben. Damit geht der Bundesrat gegen die Verschuldung der Versicherten vor. Die Änderung im Krankenversicherungsgesetz hebt die aktuelle Regelung auf, wonach jede versicherte Person, ob minderjährig oder nicht, die Krankenkassenprämien persönlich schuldet.
LADENETZTEILE
Für Mobiltelefone und andere Funkanlagen werden in der Schweiz einheitliche Ladeprotokolle und -schnittstellen im weit verbreiteten USB-C-Standard eingeführt. Dies betrifft auch andere Geräte mit Funkteilen wie Tablets, Digitalkameras, Laptops, Kopfhörer und E-Reader. Für die Geräte soll nach Bedarf auch ein schnelles Aufladen mittels "USB Power Delivery"-Standard möglich sein.
Herstellerfirmen müssen Konsumentinnen und Konsumenten auf der Verpackung wie auch in den Beipackinformationen darüber orientieren, welche Ladeeigenschaften das Gerät besitzt und ob ein Ladenetzteil beiliegt. Sie sind verpflichtet, in ihren Sortimenten auch Geräte ohne Ladenetzteil anzubieten.
MEDIEN
Wer im privaten Haushalt kein Gerät zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen besitzt, muss nun ebenfalls Serafe-Gebühren bezahlen. Diese betragen seit Anfang 2021 jährlich 335 Franken.
MEHRWERTSTEUER
Der Konsum in der Schweiz wird erneut teurer. Die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Auch der reduzierte Zinssatz etwa für Lebensmittel steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent. Der Sondersatz für Beherbergungen von 3,7 Prozent wird neu 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen. Hintergrund ist das Ja des Stimmvolks zur AHV-Reform respektive der Zusatzfinanzierung. Diese wird über die Mehrwertsteuer generiert.
MOBILFUNK
In der Schweiz werden bestimmte Frequenzen für private lokale Mobilfunknetze frei. Solche nicht öffentliche Mobilfunknetze - auch Campusnetze genannt - ermöglichen es Unternehmen oder auch Behörden und Universitäten, auf einem begrenzten lokalen Gebiet ein eigenes mobiles Breitbandnetz zu betreiben. Genutzt werden können sie etwa von der Logistikbranche, im Detailhandel oder in Spitälern.
Die Netze arbeiten mit geringen Sendeleistungen und dienen der betriebsinternen mobilen Kommunikation zwischen Maschinen respektive Menschen. Sie helfen bei der Automatisierung. Konkret steht der Frequenzbereich 3400 bis 3500 Megahertz zur Verfügung.
POST
Die Post erhöht die Preise für Briefe und Pakete. A- und B-Post-Briefe werden je 10 Rappen teurer, Priority- und Economy-Pakete kosten künftig 1.50 Franken mehr. Ein A-Post-Standardbrief kostet damit neu 1.20 Franken. Der Tarif für einen B-Post-Standardbrief steigt auf einen Franken. Der Preisüberwacher hat den Erhöhungen zugestimmt.
Die Preiserhöhungen seien zum einen aufgrund der anhaltenden Rückgänge der Briefmengen und der Geschäfte am Postschalter notwendig. Zum anderen verursache die aktuelle Teuerung der Post erhebliche Mehrkosten bei Energie, Transport, Material und Löhnen.