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2024 - Diese Änderungen treten in Kraft - A bis F

Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft. Teil 1: AHV bis Fitness.

Das 2024 bringt einige Gesetzesänderungen. © KEYSTONE

Höhere Mehrwertsteuer, neue Post-Tarife, eine strengere Telefonüberwachung und ein Fitnessprogramm für Armeeangehörige: Am 1. Januar 2024 treten verschiedene Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie sonstige Neuerungen in Kraft. Ein Überblick in alphabetischer Reihenfolge.

AHV

Ein erster Teil der AHV-Revision tritt in Kraft. Für alle wird ein Teil-Vorbezug oder ein Teil-Aufschub der Rente möglich, was erlaubt, die Erwerbsarbeit schrittweise zu reduzieren. Wer über das Referenzalter hinaus für Lohn arbeitet, kann neu wählen, ob er oder sie auf dem gesamten Einkommen AHV-Beiträge zahlen oder dies bis zum Freibetrag nicht tun will.

AHV/IV

Die Invalidenversicherung (IV) finanziert neu Autismusbegleithunde für Kinder bis zum neunten Lebensjahr und Epilepsiewarnhunde für Kinder und Erwachsene. Die Ausdehnung auf die beiden weiteren Assistenzhundearten erfolgt laut dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) nach umfassenden Abklärungen mit den Ausbildungsstätten für die Tiere.

Zudem besteht ein Anspruch auf Assistenzhunde bei einer Mobilitätsbehinderung neu bereits ab einem Alter von 16 Jahren statt wie bisher ab 18. In der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) wird der Anspruch auf eine orthopädische Schuhversorgung ausgebaut: Neu leistet die AHV einen jährlichen Kostenbeitrag anstelle von bisher nur alle zwei Jahre.

AUTOHANDEL

Im Autogewerbe erhalten tausende Garagisten und Autokäufer einen besseren Rechtsschutz, um sich effektiv gegen mögliche Knebelverträge internationaler Hersteller wehren zu können. Damit soll eine Abschottung des schweizerischen Automobilmarkts verhindert werden.

Die Grundsätze geben Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken anzubieten, Ersatzteile eigenständig zu wählen und technische Dienstleistungen losgelöst vom Vertrieb von Neuwagen frei zu erbringen. Mögliche Verstösse können die Betroffenen künftig tatsächlich einklagen.

BRUSTKREBS

Neu übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten für die vorsorgliche Brust- und Eierstockentfernung bei bestimmten Hochrisikogenen. Damit will der Bund die Vorbeugung von Brust- und Eierstockkrebs bei Frauen mit besonderen Risiken verbessern. Bisher wurden beide Eingriffe nur bei Vorliegen von zwei spezifischen Genmutationen vergütet.

ELEKTROAUTOS

Elektroautos unterstehen neu der Automobilsteuer, so wie andere Autos auch. Die seit 1997 geltende Steuerbefreiung für elektrisch betriebene Autos wurde aufgehoben. Damit werden Elektroautos künftig dem normalen Steuersatz von vier Prozent auf Automobilen für den Personen- oder Warentransport unterstellt.

Die Steuererhebung erfolgt auf dem Importpreis, nicht auf dem Endverkaufspreis. Der Bundesrat will mit der Änderung Steuerausfällen entgegenwirken. Von 2018 bis 2022 hat sich die Anzahl der jährlich importierten Elektroautos von etwa 8000 auf über 45'000 fast versechsfacht.

FILM

Online- und Fernsehdienste müssen hierzulande vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote von mindestens dreissig Prozent an europäischen Filmen einhalten. Das schreibt die sogenannte "Lex Netflix" vor, die das Volk im Mai 2022 beschloss. Hiesige Filmschaffende und der Filmstandort Schweiz haben dadurch geschätzt 18 Millionen Franken mehr im Jahr zur Verfügung - vornehmlich für Serien und audiovisuelle Formate.

Ein Plakat des Ja-Komitees zum Filmgesetz, fotografiert am 12. Mai 2022 in Flamatt. 

Für kleinere und mittlere Unternehmen etwa gibt es Ausnahmen von der Förderpflicht. Es gilt eine Mindestumsatzschwelle von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Und wer im Jahr nicht mehr als zwölf lange anrechenbare Filme zeigt, ist ebenfalls ausgenommen.

FITNESS

Die Schweizer Armee darf für einen Pilotversuch die sportliche Leistungsfähigkeit von Armeeangehörigen und des Militärpersonals messen. Der Bundesrat erlaubt mit einer Verordnung vorerst bis Ende 2028, Gesundheitsdaten in Echtzeit zu analysieren. Die Informationen sollen über Sensoren gesammelt werden, ähnlich wie das beispielsweise mit Smartwatches funktioniert.

Die Armee will mit der Überwachung der Entwicklung der physischen und psychischen Fitness von der Rekrutierung bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht Rückschlüsse gewinnen für eine bessere Fitness der Armeeleute, die Früherkennung von kritischen Gesundheitszuständen und die Verhütung von Unfällen und Verletzungen.

SDA / RadioFr.
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