Affäre Godel - Der Prozess ist beendet

Gab es bei der Publikation des Buches über den Ex-Staatsrat Georges Godel Amtsgeheimnis-Missbrauch? Was die Parteien forderten.

Der Journalist Jean-Marc Angéloz muss wegen Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzungen vor dem Polizeirichter des Saanebezirks erscheinen. © Keystone

Der Autor von "Secrets et confidences d'un président" muss heute vor dem Polizeirichter des Saanebezirks eine Verurteilung antraben. Der Prozess ist beendet, das Gericht hat seinen Entscheid allerdings noch nicht bekannt gegeben. In den nächsten Tagen und Wochen dürfen werden wir mehr wissen.

Amtsgeheimnis missbraucht?

Im März erfolgte darüber einen Strafbefehl. Der Generalstaatsanwalt des Kantons Freiburg, Fabien Gasser, hatte ihm damals eine Strafe von 100 Tagessätzen Geldstrafe auf Bewährung für zwei Jahre und eine Geldstrafe von 1500 Franken auferlegt.

Laut der Staatsanwaltschaft soll Jean-Marc Angéloz den ehemaligen Staatsrat Georges Godel, der heute Präsident des angeschlagenen Molkereikonzerns Cremo ist, dazu gebracht haben, ihm vertrauliche Berichte und sensible Informationen zu übermitteln, die der Öffentlichkeit nicht bekannt waren. Er soll den ehemaligen kantonalen Finanzminister zu diesem Vorgehen "angestiftet" haben.

Ein Anreiz, der entstanden sei, "indem er ihn mit dem Projekt von Interviews und einem Buch ansprach, indem er eine Roadmap verfasste, die den Eindruck erweckte, dass die Problematik des Amtsgeheimnisses berücksichtigt wurde" und indem er mit dem Mitte-Politiker "eine Beziehung von Höfling zu Umworbenem" unterhielt.

Jean-Marc Angéloz habe somit "aktiv die Vertraulichkeiten von Georges Godel provoziert, ohne sich um das Amtsgeheimnis zu kümmern". Der Generalstaatsanwalt hielt immerhin zu seiner Entlastung fest, dass das Motiv des Freiburger Journalisten darin bestand, "die Funktionsweise der Demokratie transparent darstellen zu wollen".

Pressefreiheit

Die Verurteilung stiess bei Verfechtern der Pressefreiheit auf Missbilligung.
Reporter ohne Grenzen (ROG) Schweiz teilte mit, sie erwarte, dass "die Freiburger Justiz alle sich daraus ergebenden Konsequenzen zieht und einen reinen und einfachen Freispruch ausspricht". Die gleiche Feststellung wurde von Impressum getroffen. Laut dem Dachverband der Schweizer Journalistinnen und Journalisten ist es "undenkbar, dass ein Journalist für die einfache Tatsache schuldig gesprochen werden kann, dass er einer politischen Persönlichkeit Fragen gestellt hat, selbst wenn diese hartnäckig waren".

Ein Präzedenzfall

Für Denis Masmejan, Generalsekretär von ROG Schweiz, "beruht die Verurteilung des Journalisten auf einer unhaltbaren Auffassung der Rolle der Medien in einer demokratischen Gesellschaft. Sie läuft darauf hinaus, Journalisten an der Ausübung ihrer Arbeit zu hindern, indem sie sie auf eine Rolle als einfache Sprachrohre der offiziellen Informationen beschränkt".

Er erinnerte daran, dass die Schweiz bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, weil sie einen Journalisten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses bestraft hatte. Diese "alte und wohlbekannte" Rechtsprechung sei für alle Schweizer Gerichte verbindlich, erklärt ROG Schweiz.

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