Anklage wegen "Verschwindenlassens"

Am 19. September beginnt vor dem Kreisgericht Rorschach SG der Prozess gegen einen belarussischen Staatsbürger.

Der Prozess findet ab dem 19. September im Gerichtsaal des Kantonsgerichts in St. Gallen statt. (Symbolbild) © KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Ihm wird die Beteiligung an der Erschiessung von Mitgliedern der Opposition des Lukaschenko-Regimes vorgeworfen. Der Mann soll 1999 in Belarus als Mitglied einer Spezialeinheit an der Erschiessung von drei politisch engagierten Personen beteiligt gewesen sein, heisst es in der Kurzfassung der Anklageschrift. In einem Bericht der NZZ vom Mittwoch wird erklärt, dass der Mann seine Taten vor drei Jahren gegenüber der Zeitung geschildert habe.

Die St. Galler Staatsanwaltschaft stützt sich für den Prozess auf einen Artikel im Strafgesetzbuch ab, mit dem jemand wegen "Verschwindenlassens" angeklagt werden kann - auch wenn die Tat im Ausland begangen wurde.

Trial International, ein NGO mit Sitz in Genf, erklärte in einem Communiqué, erstmals werde ein belarussischer Staatsbürger wegen des "Verbrechens des Verschwindenlassens auf der Grundlage der universellen Gerichtsbarkeit" angeklagt.

SDA
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