Universität Freiburg: Folgen des Pro-Palästina-Protests

Nach der unbewilligten Besetzung der Universität Freiburg im Mai erwägt der Staatsrat kein allgemeines Zutrittsverbot für Nicht-Studierende.

Mitte Mai besetzte das Kollektiv CEP den Eingangsbereich der Universität Pérolles. © RadioFR.

Die beiden Grossräte Flavio Bortoluzzi (SVP) und Sébastien Dorthe (FDP) stellten dem Staatsrat bereits zum Zeitpunkt der Besetzung Mitte Mai konkrete Fragen. Der Staatsrat hat nun geantwortet.

Erfassung der Demonstranten und Konsequenzen:

Wurden die Demonstrierenden erkannt und deren Personalien erfasst? Welche Folgen hat die Aktion für das Kollektiv "Coordination Estudiantine Palestine (CEP) Université de Fribourg"?

Antwort des Staatsrates:

Die Universität hat keine Befugnis zur Identitätskontrolle. Da die Polizei nicht eingegriffen hat, wurden keine Personalien erhoben. Das Rektorat kann gemäss Artikel 117 Abs. 2 der Universitätsstatuten gegen identifizierte Studierende disziplinarische Massnahmen bis hin zum Ausschluss verhängen. Aufgrund fehlender Identität der Beteiligten wurden keine Disziplinarverfahren eingeleitet. Da keine Genehmigungsanfrage für die Demonstration gestellt wurde, hat die Aktion keine direkten Konsequenzen für das nicht anerkannte Kollektiv "Coordination Estudiantine Palestine (CEP) Université de Fribourg".

Massnahmen gegen extremistische Aktivitäten:

Was wird gegen politische Einflussnahme an der Universität unternommen?

Extremistische Aktivitäten an schweizerischen Universitäten, insbesondere an der Universität Freiburg, sind selten. Die Universität passt ihr Sicherheitsdispositiv im Rahmen eines globalen Sicherheitsplans an. Der Staatsrat sieht derzeit keine zusätzlichen Massnahmen vor, da die Universität die Situation absolut zufriedenstellend bewältigt hat.

Strafklage wegen Hausfriedensbruchs:

Warum wurde die Strafklage wegen Hausfriedensbruchs nicht am 15.05.2024 eingereicht?

Die Strafklage wurde kurz darauf eingereicht. Die Vorbereitungen nahmen Zeit in Anspruch, da verschiedene Optionen geprüft und mit der Kantonspolizei und dem Oberamt des Saanebezirks abgestimmt wurden.

Die Besetzung der Universität Pérolles verursachte Kosten in der Höhe von 100'000 bis 200'000 Franken. 

Zutrittsverbote :

Wurde ein Zutrittsverbot für die Demonstrierenden verhängt?

Am 17. Mai 2024 wurden die Demonstrierenden aufgefordert, das besetzte Gebäude zu verlassen, unter Androhung von Straffolgen gemäss Artikel 292 StGB und Hinweis auf polizeilichen Vollzug. Da ihre Identität weitestgehend unbekannt ist, konnten keine Zutrittsverbote verhängt werden.

Notfallpläne:

Gibt es an der Universität einen Notfallplan für solche Situationen?

Es existieren Notfallpläne für verschiedene Szenarien, etwa die Evakuierung des Chemiegebäudes. Bei der Besetzung handelte es sich jedoch nicht um einen Notfall im eigentlichen Sinne. In Krisenlagen wird ein Krisenstab eingerichtet, der über die Massnahmen entscheidet. Diese Vorgehensweise wird im zukünftigen globalen Sicherheitsplan der Universität analysiert und vertieft.

Einführung von allgemeinen Zutrittskontrollen:

Erwägt die Universitätsleitung die Einführung von Zutrittskontrollen, sodass nur Studierende das Universitätsgelände betreten können?

Eine vollständige Abriegelung der Universität mit 42 Gebäuden und hunderten von Eingängen ist praktisch unmöglich. Zahlreiche Eingänge dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen nicht abgeschlossen werden. Im Übrigen muss der normale Lehr- und Studienbetrieb weiterlaufen. Die Universität steht auch für Offenheit.

Kosten der Aktion/Besetzung:

Wie hoch sind die Kosten der Aktion und wer trägt diese?

Die Aktion hat die Universitätsleitung und weitere Stellen stark beansprucht, was zu erheblichen Überstunden führte. Die üblichen Arbeiten konnten nicht wahrgenommen werden. Zudem wurden regelmässig private Sicherheitskräfte aufgeboten. Der geschätzte Aufwand liegt zwischen 100'000 und 200'000 Franken. 

Kostenübernahme durch Aktivistinnen und Aktivisten:

Werden die Kosten den Aktivistinnen und Aktivisten in Rechnung gestellt?

Die Universität kann im Rahmen von Disziplinarverfahren Bussen von bis zu 500 Franken verhängen. Aufgrund der Struktur der Besetzerszene und der fehlenden Identifikation ist es jedoch kaum möglich, die Kosten den Besetzenden in Rechnung zu stellen.

Medienmitteilung - Corina Zurkinden
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