News für unsere Region.

Blackfriday-Aktivisten nicht wegen Nötigung verurteilt

Das Bundesgericht folgte dem Entscheid des Kantonsgerichtes und wies die Beschwerde der Staatsanwaltschaft ab.

Ein Protest am Blackfriday beschäftigte das Bundesgericht. © RadioFr.


Sieben Klimaaktivisten werden vom Bundesgericht nicht wegen Nötigung verurteilt. Sie hatten 2019 gegen den Schnäppchentag "Black Friday" protestiert und die Eingangshalle des Fribourg Centres in der Stadt Freiburg blockiert.

Der bei der friedlichen Aktion ausgeübte Druck auf Dritte reiche nicht aus, um die Aktivisten wegen Nötigung zu verurteilen, hielt das Bundesgericht am Donnerstag fest.

Die Aktivisten hatten ab 17 Uhr den Zugang zum Geschäft mit Einkaufswagen und Brettern blockiert, an die sie sich teilweise angekettet hatten. Um 19 Uhr räumte die Polizei die Blockade.

Beschwerde Staatsanwaltschaft zurückgewiesen 


Sieben Personen wurden vom Kantonsgericht Freiburg wegen Zuwiderhandlung gegen Anordnungen und Massnahmen der Polizei mit Bussen von 150 Franken belegt. Die erstinstanzliche Verurteilung wegen Nötigung hob das Kantonsgericht auf.

Die Staatsanwaltschaft gelangte daraufhin ans Bundesgericht und verlangte eine zusätzliche Verurteilung der Betroffenen wegen Nötigung.


Keine ernsthafte Störung des Alltags

Das Bundesgericht hat diese Beschwerde nun abgewiesen. Der Nötigung schuldig mache sich jemand, der durch die Beschränkung der Handlungsfähigkeit eine Person nötige, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.

Zwar seien Kundinnen und Kunden des Einkaufszentrums am betroffenen Eingang am Zu- und Weggang gehindert worden, was zu einer gewissen Unruhe geführt habe, hielt das Gericht weiter fest. Die Aktion sei aber so ausgeführt worden, dass die Kunden mit einem kleinen Umweg das Zentrum über andere Eingänge hätten betreten und verlassen können. Es habe sich damit nicht um eine ernsthafte Störung des Alltagslebens gehandelt.

Damit sei das Kantonsgericht insgesamt zu Recht davon ausgegangen, dass die Aktion durch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit geschützt werde. Staatliche Behörden müssten bei unbewilligten, aber gewaltfreien Versammlungen eine gewisse Toleranz üben, damit die Versammlungsfreiheit nicht ihres Gehalts entleert werde, rief das Bundesgericht in Erinnerung. Dauer und Umfang der Störung seien dabei in Betracht zu ziehen.

Das Bundesgericht verwies auf einen Fall, wo der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die fast vollständige Blockade dreier wichtiger Autobahnen als strafwürdig erachtete.

SDA / RadioFr. - Philipp Bürgy
...