Das Bächlein soll weiterfliessen
Der Düdinger Generalrat unterstützt die Motion zum Erhalt eines Seitenarms des Düdingerbachs.

Früher betrieb das Wasser dieses Seitenarms des Düdingerbachs eine alte Mühle, dessen Besitzer eine Konzession für die Wasserentnahme besass. Diese Bewilligung ist seit 1975 abgelaufen. 47 Jahre lang störte sich niemand am konzessionslos fliessenden Rinnsal neben dem Bach im Düdinger Unterdorf. Im November letzten Jahres hat jedoch der Kanton als Besitzer dieses öffentlichen Gewässers entschieden, diesen Seitenarm zuzuschütten. Das verlangt ein entsprechendes Bundesgesetz. So der Prolog zur hitzigen Debatte auf lokaler, kommunaler und kantonaler Ebene um den Erhalt des Nebenlaufs des Düdinger Bachs.
Seit Frühling dieses Jahres ist bereits eine Volkspetition mit knapp 900 Unterschriften zustande gekommen und der Düdinger Mitte-Politiker Laurent Baeriswyl hat den Diskurs via Motion gar in den Grossen Rat getragen. Aus der Antwort des Staatsrats von vergangenem August lässt sich eine gewisse Gesprächsbereitschaft lesen. Die juristische Lösung könnte eventuell im Bereich Kulturgüterschutz gefunden werden. Der Umstand, dass der kleine Kanal viele Jahre lang eine Mühle angetrieben hat, könnte dem Seitenbach den Status als Kulturgut sichern. Somit wäre die Diskussion punkto fehlender Konzession schon mal vom Tisch. Für die Kantonsregierung stellt aber der Wasserstand des Düdingerbachs ein veritables Problem dar. Laut Annahmen des Freiburger Umweltamts führt der Seitenarm kleinere Restwassermengen als vom Gewässerschutzgesetz vorgegeben. Die Gemeinde selbst fürchtet gerade beim Punkt über die gesetzlichen Bestimmungen "umständliche bauliche Massnahmen und hohe Investitionskosten," wie es in der Botschaft heisst.
Im Düdinger Generalrat wurden am Montagabend obgenannte Kapitel der Causa erneut zusammengefasst und mit der Debatte über die parteiübergreifende Motion "Erhalt Nebenlauf des Düdinger Bachs" ergänzt. Diese verlangt unter anderem, dass der Gemeinderat bei den zuständigen Stellen eine Fristverlängerung für die Ausserbetriebnahme des Bachabschnitts erwirkt und eine kostengünstige Lösung ausarbeitet. Die Motionäre sehen in besagtem Seitenarm des Bachs einen Teil der lokalen Kultur und einen "Zeitzeugen der Geschichte des Dorfs sowie Naherholungsgebiet und ein Stück Biodiversität." Dieser Meinung schloss sich auch eine Mehrheit des Generalrats an. Die Motion wurde mit 30 Ja zu 7 Nein-Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. "Jetzt ist ein wichtiger Schritt getan. Wir erhalten die nötigen Antworten über die Kosten und können dann darüber sprechen", so Motionär Laurent Baeriswyl. Der Gemeinderat zeigte sich der Wichtigkeit des Anliegens für die Bevölkerung verständlich, äusserte jedoch erneut die Sorge über die behördlichen Zahnräder, die durch die Überweisung der Motion in Gang gesetzt werden. "Die Motion muss nun innerhalb eines Jahres bearbeitet werden, was unnötig Druck erzeugt. Zudem können die gesetzlichen Vorgaben kostenintensive Folgen haben", so Syndic Urs Hauswirth. Das in den Voten des Gemeinderats gewünschte Vertrauen, auch ohne besagte Überweisung der Motion eine zufriedenstellende Lösung auszuarbeiten, fand im Generalrat keine Mehrheit.