Der Kanton Freiburg verliert vor Bundesgericht

An den Freiburger Hochschulen wurde im Herbst 2021 ein Covid-Zertifikat verlangt, um an den Präsenzveranstaltungen teilzunehmen. Zu Unrecht, sagt nun das Bundesgericht.

Die Universität Freiburg ist nur eine von verschiedenen Freiburger Hochschulen, welche den Entscheid des Staatsrates umgesetzt hatte. © Keystone

Die Forderung nach einem Covid-Zertifikat für den Besuch von Präsenzkursen an Freiburger Hochschulen war laut Bundesgericht unverhältnismässig. Dies geht aus einem Bundesgerichtsurteil hervor.

Zertifikatspflicht ab Herbst 2021

Im September 2021 hat der Freiburger Staatsrat eine Vorlage verabschiedet, welche Folgendes geregelt hatte: Studierende konnten nur mit einem Covid-Zertifikat oder mit einem negativen Testergebnis an einer Präsenzveranstaltung teilnehmen. Gegen diesen Entscheid hatten damals 22 Studierende beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. 

Zu hohe Kosten für Studierende

Das Bundesgericht hält nun mehrere Punkte fest und gibt den Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer recht. Ab Oktober 2021 waren die Covid-Tests kostenpflichtig, konkret dreissig Franken pro Test. Die Kosten für die Teilnahmen an allen Präsenzveranstaltungen hätte die Studierende also bei zwei Tests pro Woche über 800 Franken gekostet. 

Ausserdem fügt das Bundesgericht an, dass der zur Verfügung stehende Fernunterricht nicht als gleichwertig angesehen werden könne wie der Präsenzunterricht. 

Testpflicht ok - Kosten anders regeln

In der damaligen Situation war die Begrenzung der Ausbreitung des Coronavirus und der Schutz der anderen Studierenden im öffentlichen Interesse. Die Testpflich sei also gerechtfertigt gewesen. Es sei jedoch unverhältnismässig gewesen, den Studierenden, die ihre Ausbildung im Präsenzunterricht fortsetzen wollten, eine Belastung von mindestens 840 Franken pro Semester aufzuerlegen, ohne dass ein Unterstützungssystem für Bedürftige vorgesehen war. (Urteil 2C_810/2021 vom 31. 3. 2023)

Abschliessend kam das Bundesgericht zum Schluss, dass der Kanton eine Finanzierung der Tests für Studierende mit bescheidenen Mitteln vorsehen müssen. 

Kanton verlangt Revision

Die Freiburger Regierung hat bereits angekündigt, sie wolle beim Bundesgericht ein Revisionsbegehren stellen. Dieses stütze sich auf eine Tatsache, ein zusätzliches Element, welches das Urteil möglicherweise kippen könnte. Auf Anfrage von RadioFr. hat sich die Bildungsdirektion noch nicht konkret zu diesem neuen, konkreten Element äussern können. 

RadioFr. - Renato Forni
...