Staatsrat blitzt mit Beschwerde gegen Covid-Entscheid ab

Das Covid-Zertifikat für den Besuch des Präsenzunterrichts der Freiburger Hochschulen war unverhältnismässig und somit verfassungswidrig.

Niederlage für den Freiburger Staatsrat vor dem Bundesgericht in Lausanne. © Keystone / Laurent Gilliéron

Die Richter am Bundesgericht in Lausanne haben ein Revisionsgesuch des Freiburger Staatsrats abgewiesen. Die Regierung wehrte sich mit dem Gesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts vom März dieses Jahres. Sie argumentierte, in ihrem Gesuch um aufschiebende Wirkung ausgeführt zu haben, dass Studierenden anderer Hochschulen als der Universität kostenlose Tests zur Verfügung gestanden hätten.

Dies sei nicht relevant, schreibt das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Wesentlich sei, dass die von zahlreichen Personen angefochtene Verordnung keine kostenlosen Tests vorsah. Es wäre Sache des Staatsrats gewesen, in seiner Beschwerdeantwort zu erläutern, wenn an Hochschulen Gratis-Tests zur Verfügung standen.

840 Franken Test-Kosten

Weil die Speichel-Tests ab Oktober 2021 kostenpflichtig geworden seien, hätten ungeimpfte Studierende für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen während eines Semesters 840 Franken zahlen müssen - bei Tests zu 30 Franken.

Diese finanzielle Belastung hätte laut dem damaligen Urteil des Bundesgerichts durch ein Unterstützungssystem für bedürftige Studenten abgefedert werden müssen. Weil dies nicht geschah, erachtete das höchste Schweizer Gericht die Zertifikats-Pflicht als unverhältnismässig und damit verfassungswidrig.

Mehr zum Thema:

SDA - Tobias Brunner
...