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Der Kanton muss bei Sanierung La Pila erneut über die Bücher

Die Freiburger Baudirektion muss für die Sanierung der Deponie La Pila erneut über die finanzielle Garantieleistung durch die Firma CFR Properties entscheiden. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Firma war das rechtliche Gehör zur Garantie von 25,5 Millionen Franken nicht gewährt worden.

Die Deponie La Pila muss saniert werden, weil sich darin Polychlorierte Biphenyle (PCB) befinden. © RadioFr.

Das Bundesgericht hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Beschwerde der Firma gutgeheissen. Zwar habe das Unternehmen auf Anfragen der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) keine Angaben zu seinen finanziellen Verhältnissen gemacht, schreibt das Bundesgericht. Dies habe die Baudirektion aber nicht dazu berechtigt, auf eine vorherige Stellungnahme der CFR Properties zur geforderten Garantie zu verzichten.

Nach Ansicht des Kantons Freiburg ist die Firma dazu verpflichtet, sich an 25 Prozent der Kosten für die Sanierung der Deponie La Pila in der Gemeinde Hauterive zu beteiligen. Als Grund dafür nennt der Kanton die Nutzung der Deponie durch Vorgängerunternehmen der CFR Properties. Die Stadt Freiburg soll 45 Prozent der Kosten tragen und der Kanton 30 Prozent. Dies hat die Freiburger Baudirektion im Oktober entschieden.

Die Deponie muss saniert werden, weil sich darin Polychlorierte Biphenyle (PCB) befinden. Es handelt sich dabei um giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen. Die Stoffe wurden 1986 verboten. Vor mehreren Jahren wurde jedoch festgestellt, dass der PCB-Gehalt der Fische in der Saane unterhalb der Deponie über dem Grenzwert lag. (Urteil 1C_62/2020 vom 4.6.2021)

SDA / RadioFr. - Redaktion / rb
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