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Zwei Lehrer der Eikon Freiburg werden entlastet

Strafverfahren eingestellt: Gegen zwei Lehrer der Eikon wurde wegen sexuellen Handlungen mit Schülerinnen ermittelt.

In der Eikon-Affäre wird es keine Verurteilungen geben. © RadioFr.

Anfang 2021 wurden mehrere Lehrpersonen an Freiburger Schulen wegen unangemessenen Verhaltens gegenüber Schülerinnen und Schülern angeprangert. Eine Flut von Zeugenaussagen ist ans Tageslicht gespült worden. Einige von ihnen richteten sich gegen Lehrkräfte der Berufsfachschule für Gestaltung Eikon im Freiburger Pérolles-Quartier. Die betroffenen Lehrpersonen wurden daraufhin suspendiert und einige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen zwei Lehrer ein. Ihnen wurden sexuelle Handlungen mit abhängigen oder widerstandsunfähigen Personen vorgeworfen. 

Nach Informationen von RadioFr. sind diese Strafverfahren inzwischen eingestellt worden. Mit anderen Worten: Die beiden Lehrer wurden entlastet.

Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit einer Schülerin

Der erste Mann, heute 40 Jahre alt, war wegen sexueller Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Person angeklagt. In dem Strafbefehl, der RadioFr. vorliegt, heisst es, dass dieser Lehrer nach einem Abend in einer Bar in Freiburg mit einer Schülerin der Schule geschlafen hat. Das war im Jahr 2017.  Die junge Frau, die zum Zeitpunkt der Tat volljährig war, erstattete im Frühjahr 2021 Anzeige und berichtete von einer nicht einvernehmlichen sexuellen Handlung.

Im Rahmen der Ermittlungen wird der 40-Jährige befragt und gibt zu, dass er ungeschützten Geschlechtsverkehr mit der jungen Frau hatte. Er behauptet aber, dass der Sex einvernehmlich war.

Die zuständige Staatsanwältin erklärt, dass es in den Akten keine Hinweise darauf gebe, dass sich die junge Frau zum Zeitpunkt des Geschlechtsverkehrs in einem Zustand völliger Handlungsunfähigkeit befunden habe. Sie weist auch darauf hin, dass die Aussagen der ehemaligen Eikon-Schülerin nicht immer kohärent waren. Zudem konnten Zeugen ihre Aussagen nicht vollumfänglich bestätigen.

Die Staatsanwaltschaft beschloss daher, das Verfahren Ende letzten Jahres einzustellen.

Ein Kuss während der Studienreise

Der zweite Lehrer, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wurde, musste sich wegen sexueller Handlungen mit abhängigen Personen verantworten. Die Vorfälle gehen ebenfalls auf das Jahr 2017 zurück. Sie ereigneten sich während einer Studienreise in Frankreich.

Am letzten Abend küsste der heute 50-jährige Mann eine Eikon-Schülerin im Fahrstuhl ihres Hotels, als sie von einer Party nach Hause kamen. Nachdem er von der jungen Frau eine Nachricht erhalten hatte, dass er gut küsse, lud er sie zu sich ein. Doch die Minderjährige lehnte die Einladung ab.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft kann der Lehrer für diese Tat nicht verurteilt werden. Die zuständige Staatsanwältin erklärt, dass kein Zwang ausgeübt wurde. Sie fügt hinzu, dass der Mann, der damals als Begleiter auf der Studienreise dabei war, während des Schuljahres nicht der Lehrer dieser Schülerin war und daher kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt hat.

In der Verfügung heisst es, dass die junge Frau angegeben hat, dass sie sich den Kuss in dem Moment gewünscht und aktiv daran teilgenommen hatte, bevor sie es am nächsten Morgen bereute. Die Jugendliche erklärte, dass sie sich dann aus Ekel in den Mülleimer des Hotels erbrochen habe.

Die Anwaltskosten der beiden Männer werden vom Staat Freiburg übernommen. Einer der Lehrer erhielt ausserdem eine Genugtuungsentschädigung von 2000 Franken, weil der Fall anno dazumal in den Medien viel Staub aufgewirbelt hat.

RadioFr. - Loïc Schorderet / pn
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