Das Kantonsgericht lehnt die Beschwerde der Migros ab

Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Präsident der Migrosgenossenschaft Freiburg-Neuenburg, Damien Piller, wurde rechtmässig eingestellt.

Das Kantonsgericht bestätigt die Verfahrenseinstellung. © Keystone

Das Freiburger Kantonsgericht hat die Beschwerde der Migros gegen die Einstellung des Verfahrens gegen Damien Piller abgewiesen. Piller war Präsident der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg. Die Migros verdächtigte ihn unter anderem der ungetreuen Geschäftsführung.

Die Vorwürfe betrafen den Bau von zwei Migros-Märkten in Belfaux und La Roche. Piller wurde vorgeworfen, sich als Immobilieninvestor und Geschäftsmann bereichert zu haben.

Vor gut einem Jahr kam die Freiburger Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass keine strafrechtlichen Verfehlungen vorliegen. Der Fall habe einzig zivilrechtliche Aspekte. Sie stellte deshalb das Verfahren ein.

Kantonsgericht bestätigt Verfahrenseinstellung

Diesen Schritt stützt nun auch die nächst höhere Instanz, das Kantonsgericht, wie aus einem Entscheid vom 5. Januar 2024 hervorgeht.

Pillers Unschuld werde damit ein weiteres Mal bestätigt, schrieben seine Anwälte in einer Mitteilung. Der Entscheid des Kantonsgerichts kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.

Kurz nachdem die Staatsanwaltschaft ihr Dossier im Januar 2023 geschlossen hatte, wurde eine neue Untersuchung angeschoben. Auch sie wurde im November 2023 klassiert.

Pillers Anwälte betonten stets, die Migros habe die Anzeigen lediglich eingereicht, um den ihr als zu einflussreich erscheinenden Regionalchef loszuwerden. Piller habe sich nämlich gegen die Zentralisierungstendenzen innerhalb der Migros gewehrt.

SDA / RadioFr. - Philipp Bürgy
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