Die Grande Cariçaie kommt nicht zur Ruhe
Das Kantonsgericht hat den Eigentümern bei einer Versicherungsfrage nicht Recht gegeben.

Das Freiburger Kantonsgericht hat eine Beschwerde der Eigentümer der Chalets, die sich im Naturschutzgebiet Grande Cariçaie befinden, abgewiesen. Die Eigentümer fochten den Entscheid der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV) an, ihr Gebäude nicht mehr versichern zu wollen.
Nach Ansicht der KGV war das strittige Chalet aber nicht als dauerhaft geltend gebaut. Es könne daher nicht mehr über die obligatorische Gebäudeversicherung versichert werden. Die Beschwerdeführer waren hingegen der Ansicht, dass es sich nicht um eine leichte und provisorische Konstruktion handle, sondern um einen Bau, der mit Betonpfählen im Boden verankert ist.
Die Freiburger Richter weisen darauf hin, dass diese Entscheidung unabhängig von dem laufenden Verfahren im Zusammenhang mit dem umstrittenen Abbau der Chalets am Neuenburgersee sei.
Anfang 2022 wurden beim Kantonsgericht Freiburg Beschwerde eingereicht, mit dem Ziel, die Chalets bei Estavayer und Portalban zu erhalten. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen.