Ehemalige Verwalterin des ACSMS-Fonds vor Gericht

Eine 61-Jährige stand am Montag vor dem Freiburger Wirtschaftsgericht. Sie soll in den Konkurs der Pensionskasse ACSMS verwickelt gewesen sein.

Das Urteil vom Wirtschaftsgericht wird am 4. Juni verkündet. © Unsplash

Zehn Jahre ist es her, seit die Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) Konkurs gegangen ist. Der ehemalige Vermögensverwalter hatte innerhalb von zehn Jahren 70 Millionen Franken der Pensionskasse und anderer Investoren mit riskanten Anlagen veruntreut. Der Hauptangeklagte wurde vom Kantonsgericht bereits zu sieben Jahre Gefängnis verurteilt. Nun stand am Montag die Verwalterin einer der Fonds vor dem Freiburger Wirtschaftsgericht.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

Auf der Anklagebank sass gestern eine 61-jährige Genferin, die ehemahlige Verwalterin des Fonds. Die Frau, die fast fünf Jahre lang mit dem Vermögensverwalter gearbeitet hat, wurde der Beihilfe zu gewerbsmässigem Betrug, Beihilfe zu ungetreuer Geschäftsbesorgung, Geldwäscherei und Urkundenfälschung beschuldigt. Die stellvertretende Staatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach forderte drei Jahre Haft - ein Jahr davon unbedingt. 

Das sind die Vorwürfe

Die Beschuldigte soll ihren Pflichten als Verwalterin des Anlagefonds vernachlässigt haben. Dies, indem sie die Anweisungen des Fondsmanagers ausgeführt hat, ohne diese zu hinterfragen. Der Frau wird vorgeworfen, unter anderem Verträge im Wert von mehreren Millionen Franken ungeprüft durchgewunken, die Interessen von Anlegerinnen und Anlegern missachtet oder bestimmte Rendite falsch berechnet zu haben, sagt Chocomeli-Lisibach:

Sie hat bei offensichtlichen Mängeln bewusst weggeschaut und finanziell davon profitiert.

Laut der stellvertretenden Staatsanwältin hätte die Beschuldigte mögliche Anzeichen von Betrug erkennen und melden müssen.

Das sagt die Verteidigung

Die Beschuldigte selbst, eine ausgebildete Anwältin, hat während des Prozesses immer wieder betont, dass sie nicht dazu verpflichtet gewesen sei, die Investitionen zu überprüfen oder eine Rechnungsprüfung zu beantragen. Sie habe sich darauf verlassen, dass die erhaltenen Informationen auch stimmen würden.

Der Verteidiger der Beschuldigten fordert in dem Prozess Freispruch in allen Anklagepunkten. Laut dem Anwalt habe es keine Warnhinweise gegeben, welche die Frau ignoriert haben soll, wie es in der Anklage heisst. Auch wegen Beihilfe zum gewerbsmässigen Betrug könne die Beschuldigte nicht verurteilt werden, da das Freiburger Kantonsgericht diesen Vorwurf beim Vermögensverwalter habe fallen lassen, so der Anwalt weiter.

Das Urteil des Wirtschaftsgerichts wird am 4. Juni 2024 verkündet. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

RadioFr. - Vanja Di Nicola
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