Ein Waldreservat im Gantrischgebiet

Die Wälder beim Spittel- und Chänel-Gantrisch auf dem Gebiet der Gemeinde Plaffeien werden zum Waldreservat erklärt.

Einige Wälder im Gantrischgebiet wurden zum Waldreservat erklärt. © Keystone

Teile der Wälder beim Spittel- und Chänel-Gantrisch wurden seit Jahrzehnten nicht mehr bewirtschaftet. Das Ziel der Umwandlung der Wälder in ein Waldreservat besteht darin, die natürliche Entwicklung des Waldes zuzulassen.

Karte der Wälder, die in ein Waldreservat umgewandelt werden. Bild: Amt für Wald und Natur.

Wie der Freiburger Staatsrat in einer Verordnung schreibt, wurden zwischen den Eigentümern der Wälder und der Direktion der Land- und Forstwirtschaft Verträge über 50 Jahre abgeschlossen.

Die Umwandlung der Waldflächen in ein Reservat bedeutet unter anderem, dass sämtliche waldbauliche Eingriffe und der Bau von Anlagen verboten sind.

Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin erlaubt:

  • Das Fällen von Bäumen oder Entfernen von Ästen, falls es die Sicherheit erfordert. Das gefällte Holz muss im Waldreservat gelassen werden.
  • Bäume oder Äste vom Landwirtschaftsgebiet entfernen. Auch hier muss das Holz ins Waldreservat geschafft werden.
  • Wenn das Waldreservat vom Borkenkäfer befallen ist und benachbarte Wälder bedroht werden, dürfen Eingriffe gemacht werden. Diese müssen aber vom Amt für Wald und Natur genehmigt werden.
  • Jagen, das Sammeln von Pilzen und Wandern durch das Waldreservat sind auch weiterhin erlaubt.

Diese Verordnung wird rückwirkend auf den 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.

Medienmitteilung - Vanja Di Nicola
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