Femizid oder Unfall?

Diese Frage muss das Kantonsgericht beantworten. Im September 2019 hatte ein Mann seine Frau tödlich verletzt. Nun steht er vor Gericht.

Das Kantonsgericht muss sich mit einem möglichen Mord befassen. © Keystone

Ein 57-jähriger Mann aus Bulle wurde in erster Instanz vom Mord an seiner Frau im September 2019 in Bulle freigesprochen. Nach einem heftigen Streit soll er sie so lange geschüttelt haben, bis sie leblos auf ihrem Bett lag. Das Bezirksgericht Greyerz verurteilte ihn nicht der fahrlässigen Tötung, sondern nur wegen einfacher Körperverletzung. Der Mann wurde zu sieben Monaten Freiheitsentzug verurteilt. 

Der Anwalt des Angeklagten sprach von einem tragischen Unfall. Sie hatten gerade geheiratet und lebten in einer stürmischen Liebesbeziehung, die von Gewalt und Alkohol geprägt war. Er habe keinen Grund gehabt, sie zu töten, argumentierte der Strafverteidiger. Der Mann habe nicht wissen können, dass das Schütteln einer erwachsenen Person zum Tode führen kann.

Die Staatsanwaltschaft akzeptiert dieses Urteil nicht und hat darum Berufung eingelegt. Sie fordert sieben Jahre Haft. Die Verteidigung des angeklagten Mannes hat bereits angekündigt, beim Bundesgericht Einsprache einzulegen, unabhängig des Urteils des Kantonsgerichts.

Die Tat hat sich im September 2019 ereignet. Die Frau hatte Streit mit dem Angeklagten. Der Mann sagte vor Gericht aus, dass es sich nicht mehr an alles erinnern könne. Sie hätten sich angeschrien und als er ins Zimmer zurückkam, lag sie regungslos auf dem Bett, so der Angeklagte. 

Der gerichtsmedizinische Bericht festigt die Hypothese, dass der Mann die alkoholisierte Frau so stark geschüttelt habe, dass sie daran gestorben sei. Gemäss den Gerichtsakten sei die Einwirkung so heftig gewesen, dass das Kinn der Frau mehrmals den Brustkorb berührte und der Hinterkopf die Halswirbelsäule.

Femizid oder Unfall? Das Kantonsgericht wird am Mittwoch ihr Urteil bekannt geben. 

RadioFr. - Martin Zbinden
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