Kantonsgericht lehnt Rekurs eines Heilers ab
Ein Heiler aus dem Broyebezirk war wegen unsittlicher Berührungen während einer Behandlung verurteilt worden. Gestern fiel der Entscheid im Berufungsverfahren.
Das Berufungsverfahren gegen einen Freiburger Heiler wurde am Dienstagmorgen im Kantonsgericht in Freiburg eröffnet. Der weit über die Kantonsgrenzen hinaus bekannte Heiler war im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 2'000 Franken verurteilt worden. Den Akten zufolge hatte der Mann aus dem Broyebezirk während einer Behandlung den Bauch und das Gesäss einer Frau gestreichelt.
Der Heiler focht dieses Urteil an und forderte einen Freispruch. Er war der Ansicht, dass in diesem Fall mehrere wichtige Elemente nicht berücksichtigt worden waren.
Rekurs wurde nicht gutgeheissen
Das Kantonsgericht wies jedoch die Einwände des Heilers ab. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Angeklagte unangemessene Gesten machte, die keinen therapeutischen Zweck hatten.
Bei der Eröffnung des Prozesses hatte der Anwalt des Heilers eine Sitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt, da er der Meinung war, dass die Medienberichterstattung über diesen Fall seinem Mandanten schaden würde. Unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen würde. Dieser Antrag wurde von den Richtern abgelehnt.